1 Wer seine familienrechtlichen Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht erfüllt, obschon er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Das Antragsrecht steht auch den von den Kantonen bezeichneten Behörden und Stellen zu. Es ist unter Wahrung der Interessen der Familie auszuüben.
251 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1989, in Kraft seit 1. Jan. 1990 (AS 1989 2449; BBl 1985 II 1009).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE210080 | Einstellung | Beschwerde; Erfahren; Staatsanwalt; Waltschaft; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Beschwerdeführerin; Einstellung; Verfahrens; Zürich; Situation; Beschwerdegegner; Gericht; Anwendung; Monate; Bundesgericht; Kantons; Einstellungsverfügung; Stellen; Wieder; Gerichts; Beschwerdeverfahren; Stabil; Monaten; Fassung; Sistierung; Beweise; Bundesgerichts |
ZH | SB200479 | Entführung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Rechts; Aufenthalt; Urteil; Kosten; Berufung; Gericht; Türkei; Aufenthaltsort; Gemäss; Verteidigung; Jährige; Gerichts; Genugtuung; Rechtlich; Teilurteil; Amtlich; Verfahren; Kindes; Stellt; Person; Landes; Zurück; Schweiz; Geltend |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.269 | Electronic Monitoring | Beschwerde; Vollzug; Beschwerdeführer; Vollzug; Vollzugs; Freiheit; Freiheitsstrafe; Monitoring; Vollzugsform; Verurteilte; Kanton; Recht; Entscheid; Staats; Verwaltungsgericht; Solothurn; Unentgeltliche; Unterhaltspflichten; Bedingte; Vollzugs; Begründung; Delikte; Vernachlässigung; Probezeit; Unentgeltlichen; Gesuch; Schweiz; Electronic; Arbeit; Bedingten |
BS | SB.2018.20 (AG.2019.511) | Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (BGer 6B_1039/2019) | Berufung; Berufungskläger; Unterhalt; Privatklägerin; Vereinbarung; Werden; Basel-Stadt; Urteil; Berufungsklägers; Appellationsgericht; Worden; Scheidung; Verpflichte; Verpflichtet; Monatlich; Unterhaltspflicht; Dezember; Vorinstanz; Ehefrau; Unterhaltspflichten; Vernachlässigung; Strafantrag; Februar; Stelle; Desinteresse; Gehalten; Ehemann; Erklärt; Bedingt; Entscheid |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
133 IV 107 (6S.506/2006) | Art. 321bis StGB, Art. 12 Abs. 3 VOBG; Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung, Strafantragsrecht. Der Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung steht das Recht, bei Geheimnisverletzung Strafantrag zu stellen, nicht zu (E. 2). | Forschung; Antrag; Berufsgeheimnis; Daten; Beschwerdeführerin; Geheimnis; Behörde; Verletzung; Expertenkommission; Medizinischen; Bewilligung; Bereich; Antrag; Recht; Berufsgeheimnisse; Verordnung; Vorinstanz; Berufsgeheimnisses; Person; Medizin; Angehörige; Offenbart; Antragsberechtigung; Müsse; Aufgabe; Einwilligung; Gesundheitswesens; Beschwerdeführerin; Offenbarung |
132 IV 49 | Art. 217 und 29 StGB; Vernachlässigung von Unterhaltspflichten; Beginn der Strafantragsfrist. Der Arbeitgeber, der entgegen dem Entscheid eines Zivilgerichts den von seinem Arbeitnehmer als Unterhaltsbeitrag geschuldeten Lohnanteil nicht der unterhaltsberechtigten Gattin zukommen lässt, sondern den gesamten Lohn an den Arbeitnehmer überweist, ist subjektiv Gehilfe zur Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, wenn er im Zeitpunkt der Überweisung den deliktischen Willen des Arbeitnehmers kennt, der bereits den Entschluss zur Vernachlässigung der Unterhaltspflichten gefasst hat (E. 1). Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten ist ein Dauerdelikt, so dass die Strafantragsfrist - analog der Verjährungsfrist (Art. 71 lit. c StGB) - erst mit der letzten tatbestandsmässigen Unterlassung der Zahlung zu laufen beginnt (E. 3.1). Die Strafantragsfrist beginnt gegenüber dem Teilnehmer erst zu laufen, wenn die Berechtigte den Täter kennt (E. 3.2). | Plaint; Plainte; Infraction; Entre; Droit; Obligation; Consid; D'une; Comme; Délit; L'auteur; Délai; D'entretien; Violation; Pénale; Recourant; Qu'il; été; être; Comportement; Tribunal; Avait; Avoir; Partie; Commis; Lorsque; Antrag; Pourvoi; Principal |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4776/2012 | Personensicherheitsprüfungen | Person; Personen; Beschwerde; Bundes; Personensicherheitsprüfung; Vorinstanz; Armee; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Waffe; Über; Recht; Persönlichen; Sicherheit; Recht; Hinderungsgr; Verfahren; Befragung; Urteil; Gewalt; Überlassung; Zusammenhang; Fachstelle; Stellung; Verfügung; Rekrutierung; Beurteilung; Entscheid; Daten; Stellungspflichtige |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2016.32 | Gerichtsstandskonflikt (Art. 40 Abs. 2 StPO). | Kanton; Beschuldigte; Urkunde; Bundes; Verfahren; Kantons; Verfahrens; Urkunden; Verfahrensakten; Steuerbetrug; Behörden; Steuerhinterziehung; Betrug; Beschuldigten; Anzeigeerstatterin; Unterhaltspflicht; Nidwalden; Gerichtsstand; Eschwerdekammer; Unterhaltsbeiträge; Vorwurf; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Hinweis; Staatsanwaltschaft; Vorgeworfen; Betruges; Recht; Begangen; Bundesstrafgerichts |
RR.2016.75 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Österreich. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). | Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Beschwerdeführer; Entscheid; Staat; Sachverhalt; Verfahren; Innsbruck; Verfahren; Behörde; Beschwerdekammer; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Sachen; Rechtshilfeersuchen; Bundesstrafgericht; Bezirksgericht; Ersucht; Sachverhalts; Bezirksgerichts; Gallen; Verfügung; Einvernahme; Verfahrensakten; Bundesstrafgerichts; Vorliegen; Ersuchte |
Autor | Kommentar | Jahr |
Wohlers, Godenzi, Schlegel | Handkommentar zum Schweizerischen Strafgesetzbuch | 2020 |
Stefan Trechsel | Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, N 8 zu Art. 217 StGB | 2008 |