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Swiss Criminal Code (SCC)

Der Art. 216 StGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 Ib 9Ehelicherklärung (Art. 258 ff. ZGB); materiell zu Unrecht bestehender Registereintrag. Auch wenn ein zu Unrecht bestehender Legitimationseintrag durch eine strafbare Handlung veranlasst wurde, darf er nicht auf dem Verwaltungsweg gelöscht werden; die damit im Widerspruch stehenden Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes sind mit der gesetzlichen Ordnung nicht vereinbar. Legitimation; Löschung; Justiz; Urteil; Eheleute; Gericht; Basel-Stadt; Kanton; Zivilstandsregister; Berichtigung; Legitimationseintrag; Knabe; Justizdepartement; Kantons; Eintragung; Register; Kindes; Ehelicherklärung; Ehelich; Bundesgericht; Zivilstandsregistern; Anfechtung; Unrecht; Verwaltung; Legitimationseintrages; Aufsicht; Zivilstandsbeamte; Entscheid; Ehemann; Aufsichtsbehörde
90 IV 24Art. 216, 253 Abs. 1 StGB. Eheleute, die den Zivilstandsbeamten bewusst und gewollt über die väterliche Abstammung eines angeblich gemeinsamen vorehelichen Kindes täuschen und ihn zu einem falschen Eintrag in das Zivilstandsregister veranlassen, sind nach beiden Bestimmungen zu bestrafen. Personenstand; Falschen; Zivilstandsregister; Eintrag; Beurkundung; Beschwerdeführerin; Personenstandes; Zivilstandsbeamten; Kindes; Fälle; Tatbestand; Erfüllt; Erschleichung; Fälschung; Sachverhalt; Täter; Unterdrückung; Urteil; Recht; Verhalten; Kassationshof; Eintragungen; Wird; Angeblich; Handlung; Unterdrückt; Väterliche; Veranlassen; Abstammung
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