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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Der Art. 216 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 III 128Kollokation eines Drittpfandrechts im Konkurs des Pfandeigentümers (Art. 198 SchKG und 60 Abs. 3 KOV). Die Anmeldung des Pfandrechts im Konkurs des Pfandeigentümers ist für seine rechtsgültige Beanspruchung auch dann ausreichend, wenn es zur Sicherung einer Solidarschuld bestellt worden ist; in einem Fall, da sich auch der persönlich haftende Mitverpflichtete im Konkurs befindet, ist die Geltendmachung der pfandgesicherten Forderung in jenem Konkurs demnach nicht erforderlich. Konkurs; Pfand; Forderung;Schuld; Pfandrecht; Gesicherte; Solidarschuld; Haftende; Schuldner; Konto; Zustehen; Kollokation; Kredit; Gläubiger; Grundpfand; Pfandgesicherte; Einzelfirma; SchKG; Solidarschuldner; Forderungen; Franken; Gesicherten; Berufung; Pfandeigentümers; Konkursmasse; Einzustehen; Drittpfand; Konkurse; Million

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1264/2010FinanzmarktaufsichtSchwerde; Beschwerde; Führer; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Führerin; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Instanz; Vorinstanz; Führerinnen; Gesell; Schwerdeführerinnen; Gesellschaft; Schaften; Darlehen; Beschwerdeführerinnen; Über; Gesellschaften; Führenden; Schwerdeführenden; Beschwerdeführenden; Konkurs; Schweiz; Sicht; Verfügung; Konten; Recht
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