Codice civile svizzero (CCS)
Der Art. 214 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 214 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC210028 | Ehescheidung | Gesuchsteller; Liegenschaft; Recht; Unterhalt; Vorinstanz; Partei; Berufung; Parteien; Urteil; Gesuchstellers; Einkommen; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Errungenschaft; Rechtskraft; Kinder; Urteils; Ziffer; Über; Höhe; Baukosten; Ehegatte; Terrechtlichen; Gericht; Scheidung; Güterrechtlichen; Zahle; Entscheid; Wohnung |
ZH | LC220012 | Ehescheidung | Partei; Parteien; Vorsorge; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Konto; Errungenschaft; Kinder; Betrag; Ausgleich; Guthaben; Recht; Terrechtlichen; Güterrechtlichen; Ausgleichs; Vorsorgeguthaben; Scheidung; Dische; Urteil; Ausland; Entscheid; Ausländische; Schuld; Schweiz; Ausgleichszahlung; Stichtag |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2015/34 | Entscheid Art. 43 Abs. 2 ATSG, Art. 9 Abs. 1 ELG. Bevor der Anspruch auf jährliche Ergänzungsleistungen berechnet werden kann, muss der massgebliche Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt sein. Insbesondere muss für die Ermittlung des anrechenbaren Vermögens vor der erbrechtlichen eine fiktive güterrechtliche Auseinandersetzung vorgenommen werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. April 2017, EL 2015/34). | Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Ehemann; Höhe; Ehemannes; Vermögens; EL-act; Güterrechtliche; Liegenschaften; Nutzniessung; Anspruch; Errungenschaft; Verzicht; Barwert; Ergänzungsleistung; Berechnung; Anzurechnen; Jährlich; Auseinandersetzung; Todes; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Gesamte; Güterrechtlichen; Recht; Hypothek; Verkehrswert |
BS | ZB.2020.4 (AG.2020.443) | Scheidung (BGer 5A_731/2020 vom 23. Februar 2021) | Ehemann; Ehefrau; Entscheid; Rechts; Berufung; Partei; Liegenschaft; AaO; Werden; Gemäss; Angefochten; Vorliegend; Stellt; Zivilgericht; Vorliegende; Entscheids; Vorliegenden; Gericht; Ehemanns; Errungenschaft; Beweis; Auflage; Verfahren; Behauptet; Güterrechtlich; Parteien; Forderung; Sparkasse; Kommentar; Unentgeltlich |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 65 (5A_159/2015) | Art. 193 ZGB; Gläubigerschutz bei güterrechtlicher Auseinandersetzung. Allgemeine Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (E. 4.2). Definition der unter die güterrechtliche Auseinandersetzung fallenden Rechtsgeschäfte; Unterhaltsforderungen gehören nicht dazu (E. 4.3), ebenso wenig die Rücknahme von Vermögensgegenständen (E. 4.4). Massgeblicher Zeitpunkt ist die Übertragung der Vermögenswerte (E. 4.5). | Beschwerde; Konten; Gericht; Güterrechtlich; Ersatz; Güterrechtliche; Ersatzforderung; Auseinandersetzung; Vermögenswert; Scheidung; Beschwerdeführerin; Rechtlichen; Recht; Vermögenswerte; Forderung; Ehegatte; Zeitpunkt; Urteil; Ehegatten; Beschwerdegegnerin; Güterrechtlichen; Pfändung; Urteil; Gerichtlich; Schuld; Güterstand; Konto; Gepfändet; Eidgenossenschaft |
137 III 337 (5A_598/2009) | Art. 214 Abs. 1 ZGB; Art. 4 Abs. 3 BVV 3; individuelle gebundene Vorsorge. Berücksichtigung der individuellen gebundenen Vorsorge bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Anwendbare Regeln, Bewertung und Ausführung (E. 3). | Prévoyance; Compte; Acquêts; Régime; Dissolution; Consid; Liée; être; Valeur; Liquidation; Autre; Avoir; Droit; époux; Position; D'acquêts; Assurance; Avoirs; Cit; Interprétation; Partage; Cantonal; Arrêt; Participation; L'époux; Montant; Créance; Principe; Entre; Droits |