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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 213 CCP de 2023

Art. 213 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 213

Visite domiciliaire

1 S’il est nécessaire de pénétrer dans des bâtiments, des habitations ou d’autres locaux non publics pour appréhender ou arrêter une personne, les dispositions concernant la perquisition sont applicables.

2 Lorsqu’il y a péril en la demeure, la police peut pénétrer dans des locaux sans mandat de perquisition.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 213 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2N 11 129Art. 393 Abs. 1 lit. a und 20 Abs. 1 lit. b StPO. Rechtsmittelweg: Anwendungsbereich und Abgrenzung von der Beschwerde nach Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO und der disziplinarischen Aufsichtsbeschwerde nach § 180 Abs. 2 lit. d VRG. Steht das der Polizei vorgeworfene ungebührliche Verhalten im Kontext von verfahrenstypischen Handlungen der Polizei im Sinn von Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO, ist ein solches Verhalten mit der StPO Beschwerde geltend zu machen. Hingegen steht für die ausschliessliche Rüge der ungebührlichen Behandlung durch die Polizei die Aufsichtsbeschwerde nach §§ 180 ff. VRG zur Verfügung.Aufsicht; Polizei; Beschwerde; Verfahrenshandlung; Aufsichtsbeschwerde; Verhalten; Verfahrenshandlungen; Rügt; Gerügt; Beanstandet; StPO; Obergericht; Disziplinarische; Ungebührlich; Gerügte; Kantons; Werde; Verfahren; Ungebührliche; Staatsanwalts; Fachaufsicht; Behandlung; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahme; Behörde; Disziplinarischen; Obergerichts; Angeschrien; Polizisten
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