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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 213CrimPC from 2020

Art. 213 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 213 Access to premises

1 If it is necessary to enter houses, dwellings or other rooms that are not generally accessible in order to stop or arrest a person, the provisions on searching premises must be complied with.

2 If there is a risk in any delay, the police may enter premises without a search warrant.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 213 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2N 11 129Art. 393 Abs. 1 lit. a und 20 Abs. 1 lit. b StPO. Rechtsmittelweg: Anwendungsbereich und Abgrenzung von der Beschwerde nach Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO und der disziplinarischen Aufsichtsbeschwerde nach § 180 Abs. 2 lit. d VRG. Steht das der Polizei vorgeworfene ungebührliche Verhalten im Kontext von verfahrenstypischen Handlungen der Polizei im Sinn von Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO, ist ein solches Verhalten mit der StPO Beschwerde geltend zu machen. Hingegen steht für die ausschliessliche Rüge der ungebührlichen Behandlung durch die Polizei die Aufsichtsbeschwerde nach §§ 180 ff. VRG zur Verfügung.Aufsicht; Polizei; Beschwerde; Verfahrenshandlung; Aufsichtsbeschwerde; Verhalten; Verfahrenshandlungen; Rügt; Gerügt; Beanstandet; StPO; Obergericht; Disziplinarische; Ungebührlich; Gerügte; Kantons; Werde; Verfahren; Ungebührliche; Staatsanwalts; Fachaufsicht; Behandlung; Staatsanwaltschaft; Zwangsmassnahme; Behörde; Disziplinarischen; Obergerichts; Angeschrien; Polizisten
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