1 Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Minderjährige bleiben straflos, wenn sie verführt worden sind.
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246 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 1989, in Kraft seit 1. Jan. 1990 (AS 1989 2449; BBl 1985 II 1009).
247 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 5. Okt. 2001 (Verjährung der Strafverfolgung im allgemeinen und bei Sexualdelikten an Kindern), mit Wirkung seit 1. Okt. 2002 (AS 2002 2993; BBl 2000 2943).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB180029 | mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc. und Widerruf | Schuld; Schuldig; Beschuldigte; Aussage; Vater; Beschuldigten; Aussagen; Privatkläger; Privatklägerin; Mutter; Geschlechts; Geschlechtsverkehr; Anklage; Berufung; Frage; Glaub; Beweis; Befragung; Pille; Recht; Fragt; Sagt; Frage; Bestätigt; Vorinstanz; Gesagt |
ZH | SB110455 | Vergewaltigung etc. | Angeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Vorinstanz; Geschlechtsverkehr; Verteidigung; Berufung; Aussage; Urteil; Aussagen; Sexuell; Gericht; Ausgesagt; Anklage; Gesagt; Amtlich; Recht; Verfahren; Freiheitsstrafe; Urteils; Amtliche; Sexuellen; Küche; Vorinstanzliche; Genugtuung; Erwägungen; Staatsanwaltschaft |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2014.37 (AG.2015.789) | banden- und gewerbsm. Diebstahl, gewerbsm. Betrug, gewerbsm. betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrf. Sachbeschädigung, mehrf. Hausfriedensbruch, mehrf. Urkundenfälschung, Hehlerei, Freiheitsberaubung, mehrf. Nötigung, mehrf. Fahren in fahrunfähigem Zustand, einf. Körperver. | Berufung; Berufungskläger; Delikt; Delikts; Diebstahl; Anklage; Privatkläger; Gestohlen; Bezug; Schaden; Berufungsklägers; Gericht; Gestohlene; Urteil; Mehrfache; Deliktsbetrag; Vorinstanz; Hausfriedensbruch; Gestohlenen; Baustelle; Gewerbs; Forderung; Gewerbsmässige; Geschädigte; Verfahren; Betrug; Privatklägerin; Zeige; Staatsanwalt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
120 IV 194 | Art. 187, 191 StGB; Konkurrenz zwischen sexuellen Handlungen mit Kindern und Schändung. Wird ein Kind zu sexuellen Handlungen missbraucht, bezüglich welcher es altersbedingt nicht urteilsfähig ist, so ist zwischen den Art. 187 und 191 StGB Idealkonkurrenz anzunehmen (E. 2b). | Fähig; Handlung; Handlungen; Urteil; Urteils; Schändung; Kinde; Botschaft; Urteilsunfähig; Sexuellen; Urteilsunfähigkeit; Unfähige; Opfer; Tatbestand; Kindern; Urteilsunfähige; Idealkonkurrenz; Person; Recht; Fälle; Zuchthaus; Widerstand; Alter; Reife; Botschaft; Beschwerde; Urteilsunfähigen; AStGB; Bestraft |
88 IV 62 | Art. 194 Abs. 1 StGB. 1. Verführen im Sinne dieser Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Unmündige aktiven oder ausdrücklichen Widerstand leiste (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Auch bei fortgesetzter Begehung muss das objektive Tatbestandsmerkmal der Verführung in jedem Einzelfall erfüllt sein. | Verführung; Jugendliche; Beschwerdeführer; Unmündige; Gesetze; Gesetzes; Jugendlichen; Homosexuelle; Handlung; Widerstand; Unzucht; Auslegung; Unmündigen; Handlungen; Romanischen; Initiative; Einfluss; Täter; Bestimmenden; Fällen; Aktiven; Urteil; Verführen; Ausdrücke; Einzelfall; Rechtsprechung; Homosexuellen; Französische |