E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code pénal suisse (CPS)

Art. 213 CPS de 2022

Art. 213 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 213

242

1 L’acte sexuel entre ascendants et descendants, ou entre frères et soeurs germains, consanguins ou utérins, sera puni d’une peine priva­tive de liberté de trois ans au plus ou d’une peine pécuniaire.

2 Les mineurs n’encourront aucune peine s’ils ont été séduits.

3 ...243

242 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 23 juin 1989, en vigueur depuis le 1er janv. 1990 (RO 1989 2449; FF 1985 II 1021).

243 Abrogé par le ch. I de la LF du 5 oct. 2001 (Prescription de l’action pénale en général et en cas d’infraction contre l’intégrité sexuelle des enfants), avec effet au 1er oct. 2002 (RO 2002 2993; FF 2000 2769).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 213 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB180029mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern etc. und WiderrufSchuld; Schuldig; Beschuldigte; Aussage; Vater; Beschuldigten; Aussagen; Privatkläger; Privatklägerin; Mutter; Geschlechts; Geschlechtsverkehr; Anklage; Berufung; Frage; Glaub; Beweis; Befragung; Pille; Recht; Fragt; Sagt; Frage; Bestätigt; Vorinstanz; Gesagt
ZHSB110455Vergewaltigung etc. Angeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Vorinstanz; Geschlechtsverkehr; Verteidigung; Berufung; Aussage; Urteil; Aussagen; Sexuell; Gericht; Ausgesagt; Anklage; Gesagt; Amtlich; Recht; Verfahren; Freiheitsstrafe; Urteils; Amtliche; Sexuellen; Küche; Vorinstanzliche; Genugtuung; Erwägungen; Staatsanwaltschaft

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2014.37 (AG.2015.789)banden- und gewerbsm. Diebstahl, gewerbsm. Betrug, gewerbsm. betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrf. Sachbeschädigung, mehrf. Hausfriedensbruch, mehrf. Urkundenfälschung, Hehlerei, Freiheitsberaubung, mehrf. Nötigung, mehrf. Fahren in fahrunfähigem Zustand, einf. Körperver.Berufung; Berufungskläger; Delikt; Delikts; Diebstahl; Anklage; Privatkläger; Gestohlen; Bezug; Schaden; Berufungsklägers; Gericht; Gestohlene; Urteil; Mehrfache; Deliktsbetrag; Vorinstanz; Hausfriedensbruch; Gestohlenen; Baustelle; Gewerbs; Forderung; Gewerbsmässige; Geschädigte; Verfahren; Betrug; Privatklägerin; Zeige; Staatsanwalt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 IV 194Art. 187, 191 StGB; Konkurrenz zwischen sexuellen Handlungen mit Kindern und Schändung. Wird ein Kind zu sexuellen Handlungen missbraucht, bezüglich welcher es altersbedingt nicht urteilsfähig ist, so ist zwischen den Art. 187 und 191 StGB Idealkonkurrenz anzunehmen (E. 2b). Fähig; Handlung; Handlungen; Urteil; Urteils; Schändung; Kinde; Botschaft; Urteilsunfähig; Sexuellen; Urteilsunfähigkeit; Unfähige; Opfer; Tatbestand; Kindern; Urteilsunfähige; Idealkonkurrenz; Person; Recht; Fälle; Zuchthaus; Widerstand; Alter; Reife; Botschaft; Beschwerde; Urteilsunfähigen; AStGB; Bestraft
88 IV 62Art. 194 Abs. 1 StGB. 1. Verführen im Sinne dieser Bestimmung setzt nicht voraus, dass der Unmündige aktiven oder ausdrücklichen Widerstand leiste (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Auch bei fortgesetzter Begehung muss das objektive Tatbestandsmerkmal der Verführung in jedem Einzelfall erfüllt sein.
Verführung; Jugendliche; Beschwerdeführer; Unmündige; Gesetze; Gesetzes; Jugendlichen; Homosexuelle; Handlung; Widerstand; Unzucht; Auslegung; Unmündigen; Handlungen; Romanischen; Initiative; Einfluss; Täter; Bestimmenden; Fällen; Aktiven; Urteil; Verführen; Ausdrücke; Einzelfall; Rechtsprechung; Homosexuellen; Französische
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz