E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 212 ZPO vom 2021

Art. 212 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 212 Entscheid

1 Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die klagende Partei einen entsprechenden Antrag stellt.

2 Das Verfahren ist mündlich.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 212 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU230011ForderungBeschwerde; Beklagten; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Entscheid; Streitwert; Partei; Verfahren; Urteil; Vorinstanzliche; Notfall; Obergericht; Forderung; Vorinstanzlichen; Unrichtig; Bundesgericht; Polizei; Parteien; Verfahrens; Notfalltransport; Interesse; Betreibung; Entscheiden; Vorgetäuscht; Unrichtige; Akten; Kantons; Korrekt; Beilage; Abwesenheit
ZHRU220056ForderungBerufung; Recht; Entscheid; Berufungskläger; Gerin; Rechtsmittel; Berufungsklägerin; Beschwerde; Friedensrichteramt; Obergericht; Angefochten; Berufungsbeklagte; Bundesgericht; Angefochtene; Erhob; Winterthur; Psychiatrische; Begründung; Angefochtenen; Wäre; Klage; Urteil; Erhoben; Aufl; Zivilkammer; Rechtlich; Vorinstanzliche; Oberrichterin; Berufungsverfahren; Vorinstanz
Dieser Artikel erzielt 118 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130018Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Recht; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Rechtspflege; Partei; Gesuchstellers; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Unentgeltlichen; Friedensrichter; Inserat; Verfahren; Gewährung; Obergerichtspräsident; Entscheid; Akten; Beurteilung; Friedensrichteramt; Druck; Einkommen; Parteien; Gesuche; Vorwahl; Gericht; Beklagten
ZHVO120077Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Verfahren; Unentgeltlichen; Obergericht; Pacht; Schlichtungsverfahren; Tungsbehörde; Entscheid; Schlichtungsbehörde; Kanton; Pachtsachen; Rechtsbeistand; Tischen; Obergerichts; Paritätische; Paritätischen; Bezirkes; Monatlich; Forderung; Monatliche; Obergerichtspräsident; Gesuchstellers; Partei; Genossenschaft; Rechtsbeistandes; Klage
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 440 (4D_76/2020)
Regeste
Art. 212 und 243 ff. ZPO ; Entscheidungsbefugnis der Schlichtungsbehörde; anwendbares Verfahren; Verhandlungsmaxime; Säumnis der beklagten Partei. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2'000 Franken kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die klagende Partei einen Antrag stellt. Allerdings muss sie dies nicht tun, da Art. 212 ZPO ihr einen grossen Ermessensspielraum einräumt (E. 3.3.1 und 6).
Procédure; Conciliation; Autorité; L'autorité; Décision; Consid; Partie; Cité; Civil; Rendre; Cit; Présent; Recourante; être; Arrêt; Simplifiée; D'une; Civile; Contra; Même; Schlichtungsbehörde; Zivilprozessordnung; Parties; Message; Présente; Faits; éd; Application; Avait
142 III 638 (4A_105/2016)Art. 212 ZPO; Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde. Muss die Schlichtungsbehörde von ihrer Entscheidkompetenz gemäss Art. 212 Abs. 1 ZPO Gebrauch machen, wenn sie formell ein Entscheidverfahren eröffnet hat und die Parteien in dessen Rahmen hat plädieren lassen? Frage verneint (E. 3.1-3.4).
Schlichtungsbehörde; Entscheid; Partei; Parteien; Urteil; Entscheidverfahren; Zivilprozessordnung; Antrag; Fällen; Beschwerde; Klagende; Botschaft; Urteilsvorschlag; Recht; Beschwerdeführerin; ZPO; Formell; Streitwert; Erledigung; Schlichtungsversuch; Erwägung; RICKLI; Klagebewilligung; Friedensrichterin;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Honegger Kommentar zur ZPO2016
Alvarez, PeterBerner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2012
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz