E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code de procédure pénale (CCP)

Art. 212 CCP de 2023

Art. 212 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 212

Principes

1 Le prévenu reste en liberté. Il ne peut être soumis à des mesures de contrainte entraînant une privation de liberté que dans les limites des dispositions du présent code.

2 Les mesures de contrainte entraînant une privation de liberté doivent être levées dès que:

a.
les conditions de leur application ne sont plus remplies;
b.
la durée prévue par le présent code ou fixée par un tribunal est expirée;
c.
des mesures de substitution permettent d’atteindre le même but.

3 La détention provisoire et la détention pour des motifs de sûreté ne doivent pas durer plus longtemps que la peine privative de liberté prévisible.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 212 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF180001Qualifizierte sexuelle Nötigung etc. und WiderrufBerufung; Urteil; Gesuchsteller; Tatverdacht; Privatkläger; Aussage; Privatklägerin; Dringend; Staatsanwalt; Verfahren; Schuldig; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Person; Dringenden; Entscheid; Berufungsgericht; Verteidigung; Kollusionsgefahr; Haftentlassungsgesuch; Vorinstanz; Erstinstanzlich; Verfahrens; Verfahren; Haftgr; Erstinstanzliche
ZHUB170103Anordnung SicherheitshaftBeschwerde; Flucht; Beschwerdeführer; Htgefahr; Fluchtgefahr; Bundesgericht; Schweiz; Bundesgerichts; Person; Urteil; Gericht; Ersatzmassnahmen; Beschuldigte; Annahme; Tatverdacht; Verfahren; Dringend; Staatsanwaltschaft; Dringende; Recht; Sicherheit; Kantons; Landesverweis; Erheblich; Schwere; Ausland; Vorinstanz; Zürich; Landesverweisung; Beschuldigten
Dieser Artikel erzielt 131 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2021.15 (AG.2021.415)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 20. September 2021 (BGE 1B_433/2021)Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Sicherheit; Dringend; Schwere; Februar; Vorliegen; Dringende; Tatverdacht; Delikte; Urteil; Basel-Stadt; Worden; Mitarbeiter; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Welche; Dringenden; Fortsetzungsgefahr; Zwangsmassnahmengericht; Hinweis; Verbrechen; Appellationsgericht; Wiederholungsgefahr; Anklage; Notwehr; Tatverdachts; Straftaten
BSHB.2021.9 (AG.2021.180)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 8. Juni 2021Beschwerde; Beschwerdeführerin; Gewalt; Körperverletzung; Basel-Stadt; Urteil; Drohung; Person; Dringend; Bereits; Verbrechen; Sicherheit; Schwere; Untersuchungshaft; Verfügung; Zwangsmassnahmengericht; Vergehen; Beamte; Behörden; Mitarbeiter; Mehrfach; Handelt; Delikte; Schuldig; Tatverdacht; Appellationsgericht; Dringende; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Erheblich
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 179 (1B_116/2019)Art. 31 Abs. 3 BV, Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Art. 212 Abs. 3 StPO; Verhältnismässigkeit der Haftdauer. Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt von den Strafbehörden, bei der Prüfung der Haftdauer umso vorsichtiger zu sein, je mehr sich diese der zu erwartenden Freiheitsstrafe nähert. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Verhältnis der erstandenen Haftdauer zur zu erwartenden Freiheitsstrafe (E. 3). Freiheitsstrafe; Urteil; Entlassung; Bedingte; Erwarten; Bedingten; Haftdauer; Beschwerde; Erwartende; Bundesgericht; Verhältnis; Erwartenden; Möglichkeit; Hinweisen; Vollzug; Sicherheitshaft; Beschwerdeführer; Erstinstanzlich; Berufung; Verhältnismässigkeit; Erstandene; Zeitpunkt; Verhältnismässig; Untersuchungs; Vorzeitige; Landes; Rechtsmittelverfahren; Schaffhausen; Staatsanwaltschaft
144 IV 113Schlechterstellungsverbot (Art. 391 Abs. 2 StPO). Die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren bzw. nach einer Rückweisung verstösst nicht gegen das Schlechterstellungsverbot (Verbot der reformatio in peius) gemäss Art. 391 Abs. 2 StPO (E. 4). Massnahme; Gericht; Stationäre; Beschwerde; Ambulante; Urteil; Beschwerdeführer; Vollzug; Stationären; Anordnung; Freiheit; Bundesgericht; Behandlung; Vollzugs; Ergänzungsgutachten; Vollzugsbegleitend; Rechtsmittel; Ambulanten; Mehrfacher; Vollzug; Obergericht; Vollzugsbegleitende; Freiheitsstrafe; Betracht; Bundesgerichts; Therapie; Lebens; Rechtsmittelverfahren; Vorinstanz; Nachträglich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.16Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Kammer; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Dringend; Dringende; Zwangsmassnahmen; Urteil; Angefochtene; Anklage; Tatverdacht; Bundesgerichts; Untersuchungshaft; Angefochtenen; Anordnung; Person; Bundesstrafgericht; Entscheide; Zwangsmassnahmengericht; Gericht; Beschwerdeverfahren; Sanktion; Bundesstrafgerichts; Vorinstanz; Erwartende
CA.2023.8Beschwerde; Gericht; Bundes; Beschwerdeführer; Untersuchung; Entscheid; Untersuchungs; Verfahren; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Dringend; Untersuchungshaft; Kammer; Bundesgericht; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahmen; Partei; Verfahrens; Verlängerung; Dringende; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Verhältnis; Beschwerdeführers; Angefochtene; Sachverhalt; Ersucht; Angefochtenen; Beschleunigungsgebot
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz