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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 212CrimPC from 2020

Art. 212 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 212 Principles

1 An accused person shall remain at liberty. He or she may be subjected to compulsory measures involving deprivation of liberty only in accordance with the provisions of this Code.

2 Compulsory measures involving deprivation of liberty must be revoked as soon as:

a.
their requirements are no longer fulfilled;
b.
the term of the measure specified by this Code or by a court has expired; or
c.
alternative measures achieve the same purpose.

3 Remand and preventive detention may not be of longer duration than the anticipated custodial sentence.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 212 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF180001Qualifizierte sexuelle Nötigung etc. und WiderrufBerufung; Urteil; Gesuchsteller; Tatverdacht; Privatkläger; Aussage; Privatklägerin; Dringend; Staatsanwalt; Verfahren; Schuldig; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Person; Dringenden; Entscheid; Berufungsgericht; Verteidigung; Kollusionsgefahr; Haftentlassungsgesuch; Vorinstanz; Erstinstanzlich; Verfahrens; Verfahren; Haftgr; Erstinstanzliche
ZHUB170103Anordnung SicherheitshaftBeschwerde; Flucht; Beschwerdeführer; Htgefahr; Fluchtgefahr; Bundesgericht; Schweiz; Bundesgerichts; Person; Urteil; Gericht; Ersatzmassnahmen; Beschuldigte; Annahme; Tatverdacht; Verfahren; Dringend; Staatsanwaltschaft; Dringende; Recht; Sicherheit; Kantons; Landesverweis; Erheblich; Schwere; Ausland; Vorinstanz; Zürich; Landesverweisung; Beschuldigten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSHB.2021.15 (AG.2021.415)Anordnung der Sicherheitshaft bis zum 20. September 2021 (BGE 1B_433/2021)Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Sicherheit; Dringend; Schwere; Februar; Vorliegen; Dringende; Tatverdacht; Delikte; Urteil; Basel-Stadt; Worden; Mitarbeiter; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Welche; Dringenden; Fortsetzungsgefahr; Zwangsmassnahmengericht; Hinweis; Verbrechen; Appellationsgericht; Wiederholungsgefahr; Anklage; Notwehr; Tatverdachts; Straftaten
BSHB.2021.9 (AG.2021.180)Anordnung der Untersuchungshaft bis zum 8. Juni 2021Beschwerde; Beschwerdeführerin; Gewalt; Körperverletzung; Basel-Stadt; Urteil; Drohung; Person; Dringend; Bereits; Verbrechen; Sicherheit; Schwere; Untersuchungshaft; Verfügung; Zwangsmassnahmengericht; Vergehen; Beamte; Behörden; Mitarbeiter; Mehrfach; Handelt; Delikte; Schuldig; Tatverdacht; Appellationsgericht; Dringende; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Erheblich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 179 (1B_116/2019)Art. 31 Abs. 3 BV, Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Art. 212 Abs. 3 StPO; Verhältnismässigkeit der Haftdauer. Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt von den Strafbehörden, bei der Prüfung der Haftdauer umso vorsichtiger zu sein, je mehr sich diese der zu erwartenden Freiheitsstrafe nähert. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Verhältnis der erstandenen Haftdauer zur zu erwartenden Freiheitsstrafe (E. 3). Freiheitsstrafe; Urteil; Entlassung; Bedingte; Erwarten; Bedingten; Haftdauer; Beschwerde; Erwartende; Bundesgericht; Verhältnis; Erwartenden; Möglichkeit; Hinweisen; Vollzug; Sicherheitshaft; Beschwerdeführer; Erstinstanzlich; Berufung; Verhältnismässigkeit; Erstandene; Zeitpunkt; Verhältnismässig; Untersuchungs; Vorzeitige; Landes; Rechtsmittelverfahren; Schaffhausen; Staatsanwaltschaft
144 IV 113Schlechterstellungsverbot (Art. 391 Abs. 2 StPO). Die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren bzw. nach einer Rückweisung verstösst nicht gegen das Schlechterstellungsverbot (Verbot der reformatio in peius) gemäss Art. 391 Abs. 2 StPO (E. 4). Massnahme; Gericht; Stationäre; Beschwerde; Ambulante; Urteil; Beschwerdeführer; Vollzug; Stationären; Anordnung; Freiheit; Bundesgericht; Behandlung; Vollzugs; Ergänzungsgutachten; Vollzugsbegleitend; Rechtsmittel; Ambulanten; Mehrfacher; Vollzug; Obergericht; Vollzugsbegleitende; Freiheitsstrafe; Betracht; Bundesgerichts; Therapie; Lebens; Rechtsmittelverfahren; Vorinstanz; Nachträglich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.16Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Kammer; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Dringend; Dringende; Zwangsmassnahmen; Urteil; Angefochtene; Anklage; Tatverdacht; Bundesgerichts; Untersuchungshaft; Angefochtenen; Anordnung; Person; Bundesstrafgericht; Entscheide; Zwangsmassnahmengericht; Gericht; Beschwerdeverfahren; Sanktion; Bundesstrafgerichts; Vorinstanz; Erwartende
CA.2023.8Beschwerde; Gericht; Bundes; Beschwerdeführer; Untersuchung; Entscheid; Untersuchungs; Verfahren; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Dringend; Untersuchungshaft; Kammer; Bundesgericht; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahmen; Partei; Verfahrens; Verlängerung; Dringende; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Verhältnis; Beschwerdeführers; Angefochtene; Sachverhalt; Ersucht; Angefochtenen; Beschleunigungsgebot
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