Art. 212CrimPC from 2020
Art. 212 Principles
1 An accused person shall remain at liberty. He or she may be subjected to compulsory measures involving deprivation of liberty only in accordance with the provisions of this Code.
2 Compulsory measures involving deprivation of liberty must be revoked as soon as:
- a.
- their requirements are no longer fulfilled;
- b.
- the term of the measure specified by this Code or by a court has expired; or
- c.
- alternative measures achieve the same purpose.
3 Remand and preventive detention may not be of longer duration than the anticipated custodial sentence.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 179 (1B_116/2019) | Art. 31 Abs. 3 BV, Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Art. 212 Abs. 3 StPO; Verhältnismässigkeit der Haftdauer. Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt von den Strafbehörden, bei der Prüfung der Haftdauer umso vorsichtiger zu sein, je mehr sich diese der zu erwartenden Freiheitsstrafe nähert. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Verhältnis der erstandenen Haftdauer zur zu erwartenden Freiheitsstrafe (E. 3). | Freiheitsstrafe; Urteil; Entlassung; Bedingte; Erwarten; Bedingten; Haftdauer; Beschwerde; Erwartende; Bundesgericht; Verhältnis; Erwartenden; Möglichkeit; Hinweisen; Vollzug; Sicherheitshaft; Beschwerdeführer; Erstinstanzlich; Berufung; Verhältnismässigkeit; Erstandene; Zeitpunkt; Verhältnismässig; Untersuchungs; Vorzeitige; Landes; Rechtsmittelverfahren; Schaffhausen; Staatsanwaltschaft |
144 IV 113 | Schlechterstellungsverbot (Art. 391 Abs. 2 StPO). Die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren bzw. nach einer Rückweisung verstösst nicht gegen das Schlechterstellungsverbot (Verbot der reformatio in peius) gemäss Art. 391 Abs. 2 StPO (E. 4). | Massnahme; Gericht; Stationäre; Beschwerde; Ambulante; Urteil; Beschwerdeführer; Vollzug; Stationären; Anordnung; Freiheit; Bundesgericht; Behandlung; Vollzugs; Ergänzungsgutachten; Vollzugsbegleitend; Rechtsmittel; Ambulanten; Mehrfacher; Vollzug; Obergericht; Vollzugsbegleitende; Freiheitsstrafe; Betracht; Bundesgerichts; Therapie; Lebens; Rechtsmittelverfahren; Vorinstanz; Nachträglich |