Art. 212 StPO vom 2023
Art. 212
Grundsätze
1 Die beschuldigte Person bleibt in Freiheit. Sie darf nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes freiheitsentziehenden Zwangsmassnahmen unterworfen werden.
2 Freiheitsentziehende Zwangsmassnahmen sind aufzuheben, sobald:
- a.
- ihre Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind;
- b.
- die von diesem Gesetz vorgesehene oder von einem Gericht bewilligte Dauer abgelaufen ist; oder
- c.
- Ersatzmassnahmen zum gleichen Ziel führen.
3 Untersuchungs- und Sicherheitshaft dürfen nicht länger dauern als die zu erwartende Freiheitsstrafe.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 179 (1B_116/2019) | Art. 31 Abs. 3 BV, Art. 5 Ziff. 3 EMRK, Art. 212 Abs. 3 StPO; Verhältnismässigkeit der Haftdauer. Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt von den Strafbehörden, bei der Prüfung der Haftdauer umso vorsichtiger zu sein, je mehr sich diese der zu erwartenden Freiheitsstrafe nähert. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Verhältnis der erstandenen Haftdauer zur zu erwartenden Freiheitsstrafe (E. 3). | Freiheitsstrafe; Urteil; Entlassung; Bedingte; Erwarten; Bedingten; Haftdauer; Beschwerde; Erwartende; Bundesgericht; Verhältnis; Erwartenden; Möglichkeit; Hinweisen; Vollzug; Sicherheitshaft; Beschwerdeführer; Erstinstanzlich; Berufung; Verhältnismässigkeit; Erstandene; Zeitpunkt; Verhältnismässig; Untersuchungs; Vorzeitige; Landes; Rechtsmittelverfahren; Schaffhausen; Staatsanwaltschaft |
144 IV 113 | Schlechterstellungsverbot (Art. 391 Abs. 2 StPO). Die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren bzw. nach einer Rückweisung verstösst nicht gegen das Schlechterstellungsverbot (Verbot der reformatio in peius) gemäss Art. 391 Abs. 2 StPO (E. 4). | Massnahme; Gericht; Stationäre; Beschwerde; Ambulante; Urteil; Beschwerdeführer; Vollzug; Stationären; Anordnung; Freiheit; Bundesgericht; Behandlung; Vollzugs; Ergänzungsgutachten; Vollzugsbegleitend; Rechtsmittel; Ambulanten; Mehrfacher; Vollzug; Obergericht; Vollzugsbegleitende; Freiheitsstrafe; Betracht; Bundesgerichts; Therapie; Lebens; Rechtsmittelverfahren; Vorinstanz; Nachträglich |