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Obligationenrecht (OR)

Art. 211 OR vom 2023

Art. 211 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 211

1 Der Käufer ist verpflichtet, den Preis nach den Bestimmungen des Vertrages zu bezahlen und die gekaufte Sache, sofern sie ihm von dem Verkäufer vertragsgemäss angeboten wird, anzunehmen.

2 Die Empfangnahme muss sofort geschehen, wenn nicht etwas ande­res vereinbart oder üblich ist.

II. Bestimmung des Kaufpreises >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 211 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG130049ForderungBeklagten; Klage; Recht; Verfahren; Lager; Garantie; Gericht; Entscheid; Parteien; Verfügung; Konsignationslager; Bundesgericht; Urteil; Kantons; Verfahrens; Frist; Rechnung; Beschwerde; Handelsgericht; Kaufrecht; Zustellung; Wiener; Klageantwort; Kaufpreis; Ersatz; Androhung; Kostenfrei
ZHHG110203Forderung / FeststellungBetreibung; Betrag; Beklagten; Partei; Klage; Feststellung; Parteien; Forderung; Gericht; Feststellungsklage; Leistung; Stück; Handel; Geschuldet; Hauptverhandlung; Verfügung; Rechnung; Gartenplatten; Negative; SchKG; Rechtsbegehren; Leistungen; Verzug; Bestellung; Offerte; Zuzüglich; Beschwerde; Zweifel

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 III 106Art. 368 OR, 211, 316 c SchKG. Klage auf Sachgewährleistung gegen einen Unternehmer, der sich in Nachlassliquidation befindet; Abweisung der Klage, weil die Arbeiten vor der Bekanntmachung der Nachlassstundung ausgeführt worden waren: es besteht keine Verbindlichkeit der Masse, die deshalb nicht passivlegitimiert ist (E. 3-4). Der Bauherr hätte im Nachlassverfahren die Geldforderung geltend machen sollen, in die sich sein Anspruch umgewandelt hatte, damit sie in den Kollokationsplan aufgenommen werde (E. 5). Concordat; Binetti; Concordataire; L'ouvrage; Masse; Canton; Cantonal; Conclu; Cantonale; Obligation; Contre; Madliger; Challandes; Demande; Solde; Avait; Entre; Créance; Action; Qu'il; Demandeur; Dette; Liquidation; Réparer; L'ouvrage; Conclusions; Défauts; L'action; été

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-1143/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Georgien; Beschwerdeführenden; Familie; Wegweisung; Kinder; Vorinstanz; Recht; Beschwerdeführerin; Staat; Bundesverwaltungsgericht; Person; Schweiz; Wegweisungsvollzug; Schutz; Eltern; Behandlung; Verfügung; Heimat; Verfolgung; Zumutbar; Ehemann; Wegweisungsvollzugs; Aufenthalt; Italien; Ex-Ehemann; Familien; Asylgesuch
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