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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 211 OR de 2022

Art. 211 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 211

1 L’acheteur est tenu de payer le prix conformément aux clauses du contrat et d’ac­cepter la chose vendue, pourvu qu’elle lui soit offerte dans les conditions stipulées.

2 Sauf usage ou convention contraire, la réception doit avoir lieu immédiatement.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 211 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG130049ForderungBeklagten; Klage; Recht; Verfahren; Lager; Garantie; Gericht; Entscheid; Parteien; Verfügung; Konsignationslager; Bundesgericht; Urteil; Kantons; Verfahrens; Frist; Rechnung; Beschwerde; Handelsgericht; Kaufrecht; Zustellung; Wiener; Klageantwort; Kaufpreis; Ersatz; Androhung; Kostenfrei
ZHHG110203Forderung / FeststellungBetreibung; Betrag; Beklagten; Partei; Klage; Feststellung; Parteien; Forderung; Gericht; Feststellungsklage; Leistung; Stück; Handel; Geschuldet; Hauptverhandlung; Verfügung; Rechnung; Gartenplatten; Negative; SchKG; Rechtsbegehren; Leistungen; Verzug; Bestellung; Offerte; Zuzüglich; Beschwerde; Zweifel

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 III 106Art. 368 OR, 211, 316 c SchKG. Klage auf Sachgewährleistung gegen einen Unternehmer, der sich in Nachlassliquidation befindet; Abweisung der Klage, weil die Arbeiten vor der Bekanntmachung der Nachlassstundung ausgeführt worden waren: es besteht keine Verbindlichkeit der Masse, die deshalb nicht passivlegitimiert ist (E. 3-4). Der Bauherr hätte im Nachlassverfahren die Geldforderung geltend machen sollen, in die sich sein Anspruch umgewandelt hatte, damit sie in den Kollokationsplan aufgenommen werde (E. 5). Concordat; Binetti; Concordataire; L'ouvrage; Masse; Canton; Cantonal; Conclu; Cantonale; Obligation; Contre; Madliger; Challandes; Demande; Solde; Avait; Entre; Créance; Action; Qu'il; Demandeur; Dette; Liquidation; Réparer; L'ouvrage; Conclusions; Défauts; L'action; été

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-1143/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Georgien; Beschwerdeführenden; Familie; Wegweisung; Kinder; Vorinstanz; Recht; Beschwerdeführerin; Staat; Bundesverwaltungsgericht; Person; Schweiz; Wegweisungsvollzug; Schutz; Eltern; Behandlung; Verfügung; Heimat; Verfolgung; Zumutbar; Ehemann; Wegweisungsvollzugs; Aufenthalt; Italien; Ex-Ehemann; Familien; Asylgesuch
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