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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 210 ZPO vom 2020

Art. 210 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 210 Urteilsvorschlag

1 Die Schlichtungsbehörde kann den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten in:

a.
Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 19951;
b.
Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie aus landwirtschaftlicher Pacht, sofern die Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen, der Schutz vor missbräuchlichen Miet- und Pachtzinsen, der Kündigungsschutz oder die Erstreckung des Miet- und Pachtverhältnisses betroffen ist;
c.
den übrigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5000 Franken.

2 Der Urteilsvorschlag kann eine kurze Begründung enthalten; im Übrigen gilt Artikel 238 sinngemäss.


1 SR 151.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 210 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU210115Unterhalt (Honorarnote unentgeltlicher Rechtsbeistand)
ZHRU160054negative FeststellungsklageBeschwerde; Friedensrichter; Friedensrichteramt; Oberglatt; Partei; Entscheid; Beklagten; Gericht; Betreibung; Urteil; Friedensrichteramtes; Läge; Schlichtungsgesuch; Verhandlung; Antrag; Rechtsmittel; Termin; Feststellung; Parteien; Vorladung; örtlich; örtliche; Säumnis; Zuständigkeit; Klage; Gerichtsstand; Begründet; Beschwerdegegner; Schlichtungsverhandlung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130018Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Recht; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Rechtspflege; Partei; Gesuchstellers; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Unentgeltlichen; Friedensrichter; Inserat; Verfahren; Gewährung; Obergerichtspräsident; Entscheid; Akten; Beurteilung; Friedensrichteramt; Druck; Einkommen; Parteien; Gesuche; Vorwahl; Gericht; Beklagten
BSBEZ.2020.25 (AG.2020.346)Beschwerde gegen die Verfügung vom 8. April 2020Beschwerde; Schlichtung; AaO; Rechtsverzögerung; Gemäss; Schlichtungsbehörde; Verfügung; Beschwerdeführer; Nachteil; Auflage; Verfahren; Kommentar; Schlichtungsgesuch; Stellungnahme; Wiedergutzumachende; Werden; Kommentar; Beschwerdegegnerin; Verfahrens; Schriftliche; Gericht; Partei; Stellt; Parteien; Leicht; Bundesgericht; Zürich; Überschreitung; Innert; Schrank
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 47 (4A_191/2019) Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Sachlich; Zivil; Eintreten; Paritätisch; Urteil; Sachliche; Prozess; Paritätische; Zuständigkeit; Miete; Schlichtungsverfahren; Nichteintretensentscheid; Zuständig; Partei; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Pacht; Geschäftsräumen; Recht; Entscheid; Gericht; Beschwerde; Streitigkeit
142 III 638 (4A_105/2016)Art. 212 ZPO; Entscheidkompetenz der Schlichtungsbehörde. Muss die Schlichtungsbehörde von ihrer Entscheidkompetenz gemäss Art. 212 Abs. 1 ZPO Gebrauch machen, wenn sie formell ein Entscheidverfahren eröffnet hat und die Parteien in dessen Rahmen hat plädieren lassen? Frage verneint (E. 3.1-3.4).
Schlichtungsbehörde; Entscheid; Partei; Parteien; Urteil; Entscheidverfahren; Zivilprozessordnung; Antrag; Fällen; Beschwerde; Klagende; Botschaft; Urteilsvorschlag; Recht; Beschwerdeführerin; ZPO; Formell; Streitwert; Erledigung; Schlichtungsversuch; Erwägung; RICKLI; Klagebewilligung; Friedensrichterin;
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