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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 21 VwVG vom 2022

Art. 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 21

1 Schriftliche Eingaben müssen spätestens am letzten Tage der Frist der Behörde eingereicht oder zu deren Handen der schweizerischen Post54 oder einer schweizeri­schen diplomatischen oder konsulari­schen Vertretung übergeben werden.

1bis Schriftliche Eingaben an das Eidgenössische Institut für geistiges Ei­gentum55 kön­nen nicht gültig bei einer schweizerischen diplomati­schen oder konsularischen Vertretung vorgenommen wer­den.56

2 Gelangt die Partei rechtzeitig an eine unzuständige Behörde, so gilt die Frist als gewahrt.

3 Die Frist für die Zahlung eines Vorschusses ist gewahrt, wenn der Betrag rechtzeitig zu Gunsten der Behörde der Schweizerischen Post übergeben oder einem Post- oder Bankkonto in der Schweiz belastet worden ist.57

54 Heute: der Schweizerischen Post (Post)

55 Bezeichnung gemäss nicht veröffentlichtem BRB vom 19. Dez. 1997. Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.

56 Eingefügt durch Ziff. II des BG vom 17. Dez. 1976 über die Änderung des BG betreffend die Erfindungspatente, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 1997; BBl 1976 II 1).

57 Eingefügt durch Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).

2. Bei elektroni­­scher Zustellung

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 21 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ160098Gemeinsame elterliche SorgeBeschwerde; Recht; Beschwerdeführeri; Beschwerdeführerin; Bezirksrat; Rechtsmittel; Frist; Zuständige; Entscheid; BR-act; Behörde; Beschlüsse; Beschluss; Unzuständige; Partei; Unentgeltliche; Zürich; Einreichung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Kammer; Akten; Beschwerdeverfahren; Parteien; Rechtspflege; Bundesgericht; Urteil; Gericht
LU7H 15 15Unrechtmässige Erstreckung einer gesetzlichen Frist. Vertrauensschutz bei Beizug eines Rechtsanwalts.



Für die Pflicht zur Bezahlung der Anschlussgebühr ist eine konkrete Leistung des gebührenerhebenden Gemeinwesens erforderlich.



Recht; Frist; Anschluss; Gemeinde; Einsprache; Beschwerdeführerin; Frist; Vertrauen; Beschwerdegegnerin; Anschlussgebühr; Vertrauens; Rechtsmittel; Abwasser; Siedlungsentwässerung; Gebühr; Gebühren; Einsprachefrist; Eingabe; E-Mail; Gesetzlich; Glauben; Kanton; Vertrauensschutz; Erstreckung; Fristen; Behörde; Kantons; Luzern; Bundes; Gesetzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2021.38 (AG.2021.258)Vollzugsbefehl (Beschwerde beim Bundesgericht hängig)Rekurrent; Februar; Vollzug; Rekurs; Werden; Rekurrenten; Verfügung; Vollzugsbehörde; Schreiben; Eingabe; Strafbefehl; Verfahren; Verwaltungsgericht; Datiert; Behörde; Vorliegend; Zuständig; Verfahrens; Gemäss; Rechtsmittel; Beschwerde; Geldstrafe; Freiheitsstrafe; Vorliegenden; Angefochtene; Massnahmenvollzug; Oktober; Zuständige; Basel-Stadt; Welche
BSVD.2020.240 (AG.2021.156)Verweigerung der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug; FristwahrungRekurrent; Rekurs; Entscheid; Rechtsmittel; Gericht; Entlassung; Strafund; Massnahmenvollzug; Eingabe; Strafvollzug; Verwaltungsgericht; Bedingte; November; Entscheide; Werden; Dessen; Bundesgericht; Rekurrenten; Beschwerde; Gerichtliche; Gemäss; Beurteilung; August; Strafsachen; Eingetreten; Erneut; Kantons; Schriftlich; Halber; Angefochtene
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 259 (6B_315/2019)Art. 81 Abs. 1 lit. d und Art. 91 Abs. 2 StPO; Rechtsmittelbelehrung bei Zustellungen ins Ausland. Ist der Zustellungsempfänger im Ausland wohnhaft, muss die Rechtsmittelbelehrung grundsätzlich einen Hinweis enthalten, dass die Rechtsmitteleingabe spätestens am letzten Tag der Frist der Schweizerischen Post übergeben werden muss oder fristwahrend auch bei einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung im Ausland eingereicht werden kann (E. 1). Recht; Beschwerde; Rechtsmittel; Rechtsmittelbelehrung; Ausland; Frist; Ergebe; Enthalten; Schweiz; übergeben; Zustellung; Schweizer; Urteil; Beschwerdeführer; Verfügung; Diplomatischen; Entscheid; Hinweis; Schweizerischen; Regel; Konsularischen; Vertretung; Schweizerischen; Bundesgericht; -tägige; Hingewiesen; Rechtsprechung
143 I 187 (8C_455/2016)Art. 9 und 29 Abs. 1 BV; elektronische Beschwerde. Eine elektronisch signierte Beschwerdeschrift kann beim kantonalen Gericht nur dann gültig eingereicht werden, wenn dafür eine spezifische gesetzliche Regelung besteht. Daran fehlt es im hier betroffenen Bereich der Sozialversicherungsgerichtsbarkeit im Kanton Wallis (E. 2 und 3). Beschwerde; Elektronisch; Elektronische; Bundes; Recht; Elektronischen; Gericht; Eingabe; Kantonale; Beschwerdeführer; Kanton; Vorinstanz; Regelung; Verfahren; Kantons; Gelte; Entscheid; Bestimmungen; Arbeit; Eingaben; Wallis; Verkehr; Signatur; Bundesgericht; Gesetzliche; Anerkannten; Bundesrecht; Lücke; Gesetzes

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4541/2021Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Einsprache; Einspracheentscheid; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Eingabe; Behandlung; Cherung; Hinweis; Kostenbeitrag; Hilfsmittel; Partei; Schweizerische; Parteien; BVGer; Schweizerischen; Verfahren; Ausgleichskasse; Eingaben; Hörgerät; Beantragte; Wohnhaft; Schweizerischen; E-Mail; Urteil; Verfügung; Frist; Einschreiben
C-803/2019RentenanspruchIV-act; Beschwerde; Beschwerdeführer; Medizinische; Fähigkeit; Recht; Verfügung; BVGer; Arbeit; Bericht; Gesundheit; BVGer-act; Medizinischen; Vorinstanz; Beurteilung; Beschwerdeführers; Unterlagen; Akten; RAD-Arzt; Übersetzung]; Stellung; Lungnahme; Mazedonien; Facharzt; Arbeitsunfähigkeit; [deutsche; Angefochtene; IVSTA; Stellungnahme; Urteil

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.244Beschwerde; Kostenvorschuss; Beschwerdekammer; Rechtshilfe; Beschwerdeführerin; Bundesstrafgericht; Kostenvorschusses; Bundesstrafgerichts; Herausgabe; Schweiz; StBOG; IVm; Entscheid; Frist; Sachen; Staatsanwaltschaft; Kantons; Behörde; Verfahren; Wurde; Verfahren; Internationalen; Tribunal; Leistung; Verfahrens; Dass:; Russland; Gerichtsgebühr; Schweizerischen; Bundesgericht
RR.2021.242Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Schlussverfügung; Frist; Beschwerdekammer; Verfahren; Zustellung; Rechtshilfe; Abholung; Bundesstrafgericht; Angefochtene; Bundesstrafgerichts; Beschwerdefrist; Zustellfiktion; Entscheid; Sendung; Verfahrens; Mitteilung; Angefochtenen; Schweizerischen; Wurde;; Filter; öffnen; Hinzufügen; Wird; Beschwerdegegnerin; Partei; Person
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