(Art. 37 Abs. 2 SVG)
1 Strassenbenützer dürfen durch das Ein- und Aussteigen nicht gefährdet werden; beim Öffnen der Türen ist besonders auf den Verkehr von hinten zu achten.
2 Können Fahrzeuge zum Güterumschlag nicht ausserhalb der Strasse oder abseits vom Verkehr halten, so ist die Behinderung anderer Strassenbenützer möglichst zu vermeiden und die Ladetätigkeit ohne Verzug zu beenden.
3 Muss ein Fahrzeug zum Güterumschlag halten, wo es den Verkehr gefährden könnte, z.B. auf kurvenreicher Bergstrasse, so sind Pannensignale oder Warnposten aufzustellen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SU170031 | Verletzung der Verkehrsregeln | Schuldig; Beschuldigte; Güter; Güterumschlag; Dosen; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Fahrzeug; Toilette; Verletzung; Sachverhalt; Stadtrichteramt; Gericht; Recht; Ausladen; Güterumschlags; Vorinstanz; Entschädigung; Toiletten; Verfahren; Verfahren; Einsprecher; Ausladens; Busse; Verkehrsregeln; Genugtuung |
ZH | SB140158 | Fahrlässige Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Berufung; Beschuldigten; Urteil; Meter; Strasse; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Sekunde; Erwähnt; Distanz; Schriftlich; Erwähnte; Befand; Vertreter; Vorinstanz; Körperverletzung; Fahrlässige; Busse; Zivilans; Prüc; Gebühr; -Strasse; Untersuchung; Entschädigung; Vorinstanzlichen; Dispositivziffer |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZZ.1998.41 | Führerausweisentzug | Fahrzeug; Führer; Pflicht; Verkehr; Urteil; Fest; Fahrzeuglenker; Administrativmassnahme; Automobilistische; Verwaltungsgericht; Gefährdung; Treffe; Recht; Bundesgericht; Verschuldens; Führerausweis; Fahrzeugführer; Beabsichtigte; Fahrzeuges; Praxis; Regel; Pflichten; Automobilistischen; Linie; Schwere; Handelt; Person; Sinne; Rechtskräftig |
SG | B 2012/143 | Urteil Baurecht, Art. 87 BauG (sGS 731.1).Ob und in welchem Umfang ein baubewilligungspflichtiger Sachverhalt bewilligt werden soll, entscheidet der Bauherr mit seinem Baugesuch. Kommt er der Aufforderung nicht nach, für eine bauliche Änderung oder vorgenommene bewilligungspflichtige Nutzungsänderung ein Baugesuch nachzureichen, ist von Amtes wegen ein Nutzungsverbot zu prüfen sowie ein Wiederherstellungsverfahren einzuleiten (Verwaltungsgericht, B 2012/143). | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Verkehr; Baugesuch; Rekurs; Verkehrs; Umnutzung; Vorinstanz; Strasse; Beschwerdegegnerin; Wattwil; Verfahren; Gemeinde; Gallen; Kanton; Scheune; Auflagen; Verfahrens; Grundstück; Bewilligung; Augenschein; Aussenflächen; Bewilligt; Kantons; Baubewilligung; Entscheid; Handelsregister; Rechtlich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
136 IV 133 (6B_212/2010) | Art. 21 Abs. 2 VRV; Güterumschlag in der blauen Zone. Für den Güterumschlag im Sinne von Art. 21 Abs. 2 VRV hat der Fahrzeugführer wenn möglich vorhandene Parkfelder zu benützen. Er ist dabei, sofern unbedingt notwendig, nicht an die zulässige Parkzeit gebunden, soweit diese nicht deutlich überschritten wird (E. 2). | Güter; Güterumschlag; Beschwerde; Beschwerdeführer; Parkzeit; Fahrzeug; Parkfeld; Güterumschlags; Vorinstanz; Blaue; Verkehr; Blauen; Strasse; Urteil; Estrich; Spezialbewilligung; Auslad; Parkfeldes; Rechtlich; Privilegierung; Parkscheibe; Bundesgericht; Verladen; Ausserhalb; Ausladen; Fahrzeugführer; Zulässige |
118 Ib 524 | Art. 16 Abs. 2 SVG, Entzug des Führerausweises; Art. 37 SVG und Art. 21 Abs. 1 VRV. Wer die Tür des Fahrzeuges, das er soeben parkiert hat, öffnet, handelt noch als Fahrzeugführer. Daher können gegen ihn die Massnahmen gemäss Art. 16 Abs. 2 SVG angeordnet werden, wenn er dabei nicht die nach den Umständen gebotene Vorsicht beobachtet (Art. 37 SVG; Art. 21 Abs. 1 VRV) und so den Verkehr gefährdet (E. 2 und 3). | Véhicule; Conducteur; être; Avoir; Arrêt; Permis; Portière; Mesure; Qu'il; Retrait; Celui; Toute; Conduire; Gravité; Près; Canton; Circulation; Quitte; Circonstances; Personne; Après; Précautions; Recourant; Infraction; Règle; été; Comportement; Véhicule; Cantonale |