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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 21 CPS dal 2022

Art. 21 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 21

Chiunque commette un reato non sapendo né potendo sapere di agire illecitamente non agisce in modo colpevole. Se l’errore era evitabile, il giudice attenua la pena.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 21 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220245Mehrfaches Vergehen gegen das BetäubungsmittelgesetzSchuldig; Beschuldigte; Kratom; Mitragynin; Schweiz; Beschuldigten; Bungsmittel; Betäubungsmittel; Richt; Webseite; Verteidigung; Verboten; Produkt; Hirsuta; Bestellung; Kratomprodukte; Wirkstoff; BetmG; Enthalte; Pulver; Produkte; Untersuchung; Substanz; Enthalten; Verbotene; Bestellungen; Kayal; Vorinstanz; Urteil
ZHSB220440Nötigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Nötigung; Recht; Blockade; Sinne; Brücke; Verkehr; Berufung; -brücke; Digten; Person; Vorinstanz; Verteidigung; Beschuldigten; Fotos; Betrieb; Urteil; Verkehrs; Brücke; Erfassung; Erkennungsdienstliche; Störung; Demonstration; Polizei; Allgemeinheit; Geldstrafe; Betrieben; Betrieben; Dienen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2013/167EntscheidFührerausweisentzug führte, wurde vom Strafrichter nachträglich als nicht Rekurrent; Führer; Verfügung; Führerausweis; Rekurrenten; Vorinstanz; Lernfahr; Recht; Verfahren; Strassenverkehrs; Widerhandlung; Administrativmassnahme; Mittelschwere; Entzug; Rekurs; Entzog; Jugendanwalt; Führerausweisentzug; Lernfahrausweis; Urteil; Schweren; Entzogen; Mittelschweren; Ausweis; Monats; Beurteilung; Warnung; Einstellung; Jugendanwalts; Wiedererwägung
LUV 06 204_1Entsendegesetz; Sanktion bei einem Meldepflichtverstoss. Überprüfung der Bussenhöhe anhand eines (verwaltungsinternen) Bussenrasters. Keine unabdingbare Überprüfung subjektiver Verschuldenskomponenten beim Gebüssten.Arbeit; Verwaltung; Recht; Meldepflicht; Beschwerde; Busse; Arbeitnehmer; Bundes; Schweiz; Verwaltungsgericht; Meldung; EntsG; Vorliegenden; Dienst; Mitarbeiter; Behörde; Beschwerdeführer; Entsandte; Verwaltungsgerichts; Dienststelle; Ausländische; Entsandten; Recht; Rechtliche; Bundesgesetz; Entscheid; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 205Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 StGB, Art. 183 Ziff. 1 und aArt. 220 StGB, Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 lit. a und b des Haager Kindesschutzübereinkommens (HKsÜ); Zuständigkeit der schweizerischen Gerichtsbarkeit bei Entführung und Entziehung eines Unmündigen. Schweizerische Gerichtsbarkeit bejaht in einem Fall, in welchem eine nicht allein sorgeberechtigte Mutter verhinderte, dass der Sohn, der zuvor im Einverständnis des in der Schweiz wohnhaften Vaters ferienhalber zu seiner Grossmutter in die Ukraine ausgereist war, an den Wohnsitz in der Schweiz zurückkehrte (E. 5).
Regeste b
Art. 31 und aArt. 220 StGB; Entziehen eines Unmündigen bzw. Minderjährigen; Strafantragsfrist. Das Entziehen eines Unmündigen bzw. Minderjährigen ist ein Dauerdelikt. Die Strafantragsfrist beginnt bei der Tatvariante der "Weigerung der Rückgabe" ab dem Zeitpunkt, in welchem der rechtswidrige Zustand aufhört. Der zu einem früheren Zeitpunkt gestellte Antrag umfasst auch das nachfolgend weiter andauernde strafbare Verhalten (E. 6.3 und 6.4).
Beschwerde; Schweiz; Beschwerdegegnerin; Aufenthalt; Antrag; Beschwerdeführer; Urteil; Ukraine; Unmündigen; Dauerdelikt; Antrag; Entziehen; Staat; Brugg; Recht; Kindes;Zustand; Aufenthalts; Verhalten; Barkeit; Vorinstanz; Sorge; Person; Freiheitsberaubung; Gewöhnlichen; Rechtswidrige; Aufenthaltsort
141 IV 10Art. 183 StGB; Freiheitsberaubung und Entführung. Der Tatbestand der Freiheitsberaubung gemäss Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ist restriktiv anzuwenden. Erfasst werden Situationen, in denen Personen gänzlich an der Betätigung der körperlichen Fortbewegungsfreiheit gehindert werden. Diese Voraussetzung ist bei Kindern, denen der Zugang zum Wohnort ihrer Mutter verwehrt wird, die sich jedoch grundsätzlich frei bewegen können, nicht erfüllt (E. 4.4). Jeder Elternteil, der das Recht hat, über den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, ist grundsätzlich berechtigt, diesen zu verändern, ohne eine Entführung im Sinne von Art. 183 Ziff. 2 StGB zu begehen. Widerspricht die Verbringung des Kindes an einen anderen Ort massiv dessen Interessen und Wohl, lässt sich die Tat nicht mehr mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht rechtfertigen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.5). Recht; Freiheit; Kindes; Kinder; Entführung; Freiheitsberaubung; Aufenthaltsort; Recht; Elterliche; Beschwerde; Urteil; Mutter; Beschwerdeführer; Eltern; Tatbestand; Vorinstanz; Person; Sorge; Fortbewegungsfreiheit; Erziehung; Körperliche; Erfüllt; Elterlichen; Personen; Bestimmen; Rechtsprechung; Nigeria; Interesse; Aufenthaltsbestimmungsrecht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-6214/2020Nichtigerklärung der erleichterten EinbürgerungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einbürgerung; Schweiz; Erleichtert; Erleichterte; Schweizer; Ehefrau; Nichtigerklärung; Vorinstanz; Behörde; Kinder; SEM-act; Beschwerdeführers; Erleichterten; Recht; Urteil; Eheliche; Tunesien; Verfügung; Zeitpunkt; Frist; Sachverhalt; Rechts; Vermutung; Beweis; Stabil; Tunesische; Intakt
E-7259/2018Familienzusammenführung (Asyl)Beschwerde; Beschwerdeführer; Partnerin; Familie; Familien; Schweiz; Syrien; Schwerdeführers; Reise; Gemeinsame; Beschwerdeführers; Flüchtling; Gemeinsamen; Beziehung; Einreise; Recht; Sohnes; Verfügung; Kinder; Bundesverwaltungsgericht; Humanitäre; Familiennachzug; Flucht; Syrische; Flüchtlings; Public; Gesuch; Schweizerische

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.53Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Urteil; Handlung; Busse; Recht; Verhandlung; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Italienische; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Mahnung; Täter; Zahlung; Italienischen
CA.2019.24Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB)
Berufung (teilweise) vom 14. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.25 vom 4. Juni 2019
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorteil; Verfahren; Bundes; Verfahren; Recht; Jagdferien; Urteil; Entschädigung; Verfahrens; Beweis; Vorteils; Kamtschatka; Sexies; Sachverhalt; Russland; Tatbestand; Moskau; Staat; Ziffer; Erstinstanzliche; Reise; Schweiz; Über; Russische

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stratenwerth, Wohlers Handkommentar, 3. Aufl.2013
Trechsel, Jean-RichardPraxiskommentar2008
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