1 Die Gemeindeordnung legt fest, ob ein von den Stimmberechtigten gewähltes Organ oder die Gemeindeversammlung das Gemeindebürgerrecht erteilt. Urnenabstimmungen sind ausgeschlossen.
2 Das Gesetz regelt die Zuständigkeit für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | AL.2019.29 (SVG.2020.159) | Vermittlungsfähigkeit, insb. die Komponente der Arbeitsberechtigung im Rahmen staatsvertraglicher und ausländerrechtlicher Vorgaben. | Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Schweiz; Vermittlungsfähigkeit; Erwerbstätigkeit; Beschwerdegegnerin; Aufenthalt; Einsprache; Anspruch; Bundesgericht; Werden; Einspracheentscheid; Arbeitsberechtigung; Person; Ausländer; Arbeitslosenentschädigung; Staatsangehörige; Arbeitsbewilligung; Sozialversicherungsgericht; August; Arbeitslosenversicherung; Schweizer; Urteil; Bundesgerichts; Könne; Kroatien; Freizügigkeit; Gerichts |