Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 207 ZPO vom 2020
Art. 207 Kosten des Schlichtungsverfahrens
1 Die Kosten des Schlichtungsverfahrens werden der klagenden Partei auferlegt:
- a.
- wenn sie das Schlichtungsgesuch zurückzieht;
- b.
- wenn das Verfahren wegen Säumnis abgeschrieben wird;
- c.
- bei Erteilung der Klagebewilligung.
2 Bei Einreichung der Klage werden die Kosten zur Hauptsache geschlagen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Art. 207 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PP220013 | Forderung / Kosten- und Entschädigungsfolgen | Vorinstanz; Beschwerde; Verfahren; Klagt; Recht; Entscheid; Partei; Beklagten; Streitwert; Gericht; Sicht; Antrag; Beweis; Entscheidgebühr; Standslos; Verfügung; Prozesskosten; Frist; Vermögensrechtliche; Parteien; Klage; Entschädigung; Standslosigkeit; Erstinstanzliche; Vorschuss; Gerichtes; Parteientschädigung; Zeitaufwand; Einzelgericht; Geleistet |
ZH | RV220007 | Vollstreckung (unentgeltliche Rechtspflege, Entschädigungsfolgen) | Gesuch; Recht; Gesuchs; Beschwer; Beschwerde; Gesuchsgegnerin; Unentgeltliche; Verfahren; Partei; Schutzschrift; Rechtspflege; Gesuchsteller; Verfahren; Parteien; Gericht; Parteientschädigung; Vollstreckung; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Schutzschriftverfahren; Vorinstanz; Tochter; Vertreten; Prozesskosten; Rechtsbegehren; Person; Rechtsbeiständin; Abgewiesen; Verfügung; Unentgeltlichen |
Dieser Artikel erzielt 69 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO150093 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Unentgeltliche; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Unentgeltlichen; Schlichtungsbehörde; Person; Mietsachen; Rechtspflege; Bezirkes; Hinwil; Verfahren; Obergericht; Rechtsanwalt; Kanton; Obergerichts; Lebens; Liegenschaft; Hauptsache; Bestellung; Akten; Gericht; Rechtsbeistandes; Unentgeltlicher; Obergerichtspräsident; Gesuchstellende; Zeitpunkt |
ZH | VO150090 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Gesuchstellers; Unentgeltlichen; Unterhalt; Obergericht; Entscheid; Bestellung; Rechtsbeistand; Obergerichts; Liegende; Anspruch; Partei; Gericht; Antrag; Kanton; Berücksichtigen; Person; Gemeinde; Rechtsverbeiständung; Grundbetrag; Hauptsache |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
118 Ia 129 | Art. 4 BV; Parteiwechsel während eines hängigen Zivilprozesses. 1. Die Sachlegitimation ist vom Richter jeder Stufe von Amtes wegen zu prüfen, unter der Herrschaft der Verhandlungsmaxime allerdings bloss nach Massgabe des behaupteten und festgestellten Sachverhalts (E. 1). 2. Die Zulassung eines gewillkürten Parteiwechsels auf der Klägerseite ist ohne Zustimmung des Beklagten verfassungswidrig (E. 2). | Partei; Recht; Parteiwechsel; Klagten; Verfahren; Urteil; Beschwerde; Appellationshof; Zivilprozess; Beklagten; Sachlegitimation; Gewillkürte; Zustimmung; Hängigen; Auflage; Rechtsnachfolge; Klage; Wahren; Aktivlegitimation; POHLE; Sachverhalt; Verfassungswidrig; Bundes; Parteiwechsels; Partei; Klägers; Bernische; Willen |