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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 206CrimPC from 2020

Art. 206 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 206 Police summonses

1 In the course of police enquiries, the police may summon persons for the purposes of questioning, establishing their identity or for other identification procedures without the requirement to comply with special formalities or time limits.

2 Any person who fails to comply with a police summons may be brought before the authority concerned on the basis of a warrant issued by the public prosecutor provided the person summoned has been issued with a written warning that this measure may be taken.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 206 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2N 12 80Art. 142 ff. StPO. Telefonische Befragungen von Personen zu einem strafrechtlich relevanten und kontroversen Sachverhalt sind grundsätzlich problematisch. Hingegen sind formlos eingeholte und in einer Aktennotiz festgehaltene mündliche bzw. telefonische Auskünfte insoweit ein zulässiges Beweismittel, als damit blosse Nebenpunkte festgestellt werden.Telefonisch; Beschluss; Telefonische; Befragung; Auskunft; Basel; Sachverhalt; Erwägungen:; Polizei; Einzuholen; Sachverhalts; Wesentlichen; Rechtserheblichen; Punkten; Auskünfte; Festgestellt; Hilfstatsachen; Schriftlichen; StPO; Auskunftsperson; Betracht; Nebenpunkte; Rüegger; Basler; Hauser/Schweri/Hartmann; Prozessrecht; Basel/Genf/München; Niklaus
GRSK2-12-28AmtsmissbrauchBeschwerde; Polizei; Graubünden; Gericht; Verfügung; Staatsanwaltschaft; Wohnort; Beschwerdeführer; Befragung; Bundesgericht; Verfahren; Nahmeverfügung; Polizeibeamte; Entscheid; Anzutreffen; Schriftlich; Sachen; Versucht; Setzes; Schweizerischen; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfahren; Missbrauch; Anzutreffen; Ersichtlich; Tatsachen; Hätte

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.193 (AG.2019.483)Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung Beschwerde; Erkennungsdienstlich; Erkennungsdienstliche; Staatsanwalt; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Erfassung; Erkennungsdienstlichen; Werden; Vorladung; Massnahme; November; Verfahren; Person; Künftig; Könnte; Sexuell; Befehl; Welche; Behandlung; Polizeilich; Angeordnet; Schriftlich; Anordnung; Straftat; Sexuelle; Künftige; Zwangsmassnahme; Beschwerdeführers
BSBES.2014.161 (AG.2015.513)NichtanhandnahmeBeschwerde; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verfahren; Untersuchung; Nichtanhandnahme; Verfahren; Ermittlungsverfahren; Person; Verein; Anzeige; Schweiz; Nichtanhandnahmeverfügung; Interesse; Apotheke; Untersuchungen; Bundesgesetz; Verantwortlichen; Schweizerische; Sachverhalt; Polizeiliche; Verfügung; Verfahrens; Genetische; Basel; Verfügt; Bundesgesetzes; Rechtlich
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2017.68Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Verfahrens; Entscheid; Notwendige; Behörde; Jugendliche; Beschuldigte; Gesetzliche; Erfolgte; Schlussverfügung; Verfahrensakten; Partei; Ersuchende; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Eltern; Person
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