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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 206OR from 2022

Art. 206 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 206

1 Where the contract of sale is for delivery of a specified quantity of fungibles, the buyer may choose to bring action either for rescission or for a reduction in the sale price or to request other acceptable goods of the same kind.

2 Where the purchased objects have not been sent from another place, the seller may discharge his obligation to the buyer by immediately delivering acceptable items of the same kind and making good any damage the buyer has suffered.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 206 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200162ForderungKläger; Klägerin; Masken; Beklagte; Partei; Vertrag; Parteien; Beklagten; Stellt; Vertrags; Gemäss; Geliefert; Weiter; -Maske; -Masken; Entspreche; Schreiben; Gelieferten; Schutz; Zertifikat; Entsprechen; Erfüllung; Weitere; Angebot; Käufer; Kaufvertrag; Jedoch; Zürich; Gesetzt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
91 II 344Kaufvertrag über ein Motorfahrzeug. Auslegung einer Garantieklausel, Überprüfungsbefugnis des Bundes gerichts (Erw. 1). Garantiezusage, Begriff (Erw. 2 a). Verhältnis der Garantiezusage zu den Gewährleistungsansprüchen. Anforderungen an den Ausschluss der letzteren (Erw. 2 b-d). Rechtslage beim Nebeneinanderbestehen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen (Erw. 2 e). Rechtslage bei Wegbedingung der Gewährleistung (Erw. 3). Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften über die Erfüllung auf den Nachbesserungsanspruch (Erw. 3 a). Nachfrist, Angemessenheit; Folgen zu kurz bemessener Nachfrist (Erw. 3 b). Verzug mit Teilleistung, Folgen (Erw. 3 c). Gattungs- oder Spezieskauf? (Erw. 4). Wandelung oder Minderung? (Erw. 5). Garantie; Verkäufer; Beklagten; Wandelung; Fahrzeug; Käufer; Gewährleistung; Vorinstanz; Recht; Vertrag; Mängel; Nachbesserung; Garantieklausel; Gewährleistungs; Gesetzliche; Rücktritt; Nachfrist; Wagen; Gesetzlichen; Störung; Gewährleistungsansprüche; Frist; Urteil; Anspruch; Motor; Ausschluss; Ansprüche; Widerklage
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