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Obligationenrecht (OR)

Art. 206 OR vom 2021

Art. 206 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 206

1 Geht der Kauf auf die Lieferung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen, so hat der Käufer die Wahl, entweder die Wandelungs- oder die Minderungsklage anzustellen oder andere währhafte Ware derselben Gattung zu fordern.

2 Wenn die Sachen dem Käufer nicht von einem andern Orte her zugesandt worden sind, ist auch der Verkäufer berechtigt, sich durch sofortige Lieferung währhafter Ware derselben Gattung und Ersatz allen Schadens von jedem weiteren Anspruche des Käufers zu befreien.

c. Wandelung bei Untergang der Sache>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 206 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200162ForderungKläger; Klägerin; Masken; Beklagte; Partei; Vertrag; Parteien; Beklagten; Stellt; Vertrags; Gemäss; Geliefert; Weiter; -Maske; -Masken; Entspreche; Schreiben; Gelieferten; Schutz; Zertifikat; Entsprechen; Erfüllung; Weitere; Angebot; Käufer; Kaufvertrag; Jedoch; Zürich; Gesetzt

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
91 II 344Kaufvertrag über ein Motorfahrzeug. Auslegung einer Garantieklausel, Überprüfungsbefugnis des Bundes gerichts (Erw. 1). Garantiezusage, Begriff (Erw. 2 a). Verhältnis der Garantiezusage zu den Gewährleistungsansprüchen. Anforderungen an den Ausschluss der letzteren (Erw. 2 b-d). Rechtslage beim Nebeneinanderbestehen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen (Erw. 2 e). Rechtslage bei Wegbedingung der Gewährleistung (Erw. 3). Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften über die Erfüllung auf den Nachbesserungsanspruch (Erw. 3 a). Nachfrist, Angemessenheit; Folgen zu kurz bemessener Nachfrist (Erw. 3 b). Verzug mit Teilleistung, Folgen (Erw. 3 c). Gattungs- oder Spezieskauf? (Erw. 4). Wandelung oder Minderung? (Erw. 5). Garantie; Verkäufer; Beklagten; Wandelung; Fahrzeug; Käufer; Gewährleistung; Vorinstanz; Recht; Vertrag; Mängel; Nachbesserung; Garantieklausel; Gewährleistungs; Gesetzliche; Rücktritt; Nachfrist; Wagen; Gesetzlichen; Störung; Gewährleistungsansprüche; Frist; Urteil; Anspruch; Motor; Ausschluss; Ansprüche; Widerklage
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