Codice civile svizzero (CCS)
Der Art. 205 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 205 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC230005 | Ehescheidung | Partei; Parteien; Beklagten; Berufung; Recht; Liegenschaft; Scheidung; Terrechtliche; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Unterhalt; Grundbuch; Vereinbarung; Klägers; Vorsorge; Ausgleich; Zahlen; Grundstück; Ausgleichszahlung; Bezahlen; Hypothek; Blatt; Stehende; Betrag; Über; Scheidungsurteil; Miteigentum; Entscheid; Kinder; Scheidungsurteils |
ZH | LC210028 | Ehescheidung | Gesuchsteller; Liegenschaft; Recht; Unterhalt; Vorinstanz; Partei; Berufung; Parteien; Urteil; Gesuchstellers; Einkommen; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Errungenschaft; Rechtskraft; Kinder; Urteils; Ziffer; Über; Höhe; Baukosten; Ehegatte; Terrechtlichen; Gericht; Scheidung; Güterrechtlichen; Zahle; Entscheid; Wohnung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB180002 | Aufsichtsbeschwerde | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Grundbuch; Vorinstanz; Recht; Rechtsmittel; Beschwerdegegnerin; Obergericht; Grundbuchsperre; Verfahren; Miteigentum; Entscheid; Aufsicht; Miteigentums; Rechtsmittelbelehrung; Antrag; Anträge; Anordnung; Liegenschaft; Zuständig; Angefochten; Begehren; Angefochtene; Verfügung; Vorliegenden; Kantons; Obergerichts; Eintragung |
BS | ZB.2020.4 (AG.2020.443) | Scheidung (BGer 5A_731/2020 vom 23. Februar 2021) | Ehemann; Ehefrau; Entscheid; Rechts; Berufung; Partei; Liegenschaft; AaO; Werden; Gemäss; Angefochten; Vorliegend; Stellt; Zivilgericht; Vorliegende; Entscheids; Vorliegenden; Gericht; Ehemanns; Errungenschaft; Beweis; Auflage; Verfahren; Behauptet; Güterrechtlich; Parteien; Forderung; Sparkasse; Kommentar; Unentgeltlich |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 65 (5A_159/2015) | Art. 193 ZGB; Gläubigerschutz bei güterrechtlicher Auseinandersetzung. Allgemeine Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (E. 4.2). Definition der unter die güterrechtliche Auseinandersetzung fallenden Rechtsgeschäfte; Unterhaltsforderungen gehören nicht dazu (E. 4.3), ebenso wenig die Rücknahme von Vermögensgegenständen (E. 4.4). Massgeblicher Zeitpunkt ist die Übertragung der Vermögenswerte (E. 4.5). | Beschwerde; Konten; Gericht; Güterrechtlich; Ersatz; Güterrechtliche; Ersatzforderung; Auseinandersetzung; Vermögenswert; Scheidung; Beschwerdeführerin; Rechtlichen; Recht; Vermögenswerte; Forderung; Ehegatte; Zeitpunkt; Urteil; Ehegatten; Beschwerdegegnerin; Güterrechtlichen; Pfändung; Urteil; Gerichtlich; Schuld; Güterstand; Konto; Gepfändet; Eidgenossenschaft |
119 II 197 | Scheidung; ungeteilte Zuweisung einer im Miteigentum beider Ehegatten stehenden Liegenschaft an einen Ehegatten (Art. 205 Abs. 2 ZGB). 1. Art. 205 Abs. 2 ZGB erlaubt es einem Ehegatten, der ein überwiegendes Interesse nachweisen kann, die ungeteilte Zuweisung des im Miteigentum stehenden Vermögenswertes gegen Entschädigung des andern Ehegatten zu verlangen. Grundsätze für die Anwendung dieser Regel (E. 2). 2. Gründe, die das kantonale Gericht im konkreten Fall zu Recht ein überwiegendes Interesse der Ehefrau an der ungeteilten Zuweisung annehmen liessen (E. 3). | Intérêt; été; Immeuble; époux; Partage; Immeubles; Civil; Canton; Cantonal; Civile; Opcit; Prépondérant; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; Attribution; Propriété; Cantonale; Qu'il; L'époux; Parties; L'attribution; Soulte; Recourant; Familial; Copropriété; Mariage; Entière; Droit; Maison; Selon; Circonstance |