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Cudesch da procedura penala (CPP)

Art. 205 Cudesch da procedura penala (CPP) drucken

Art. 205

1 Tgi che vegn cità d’ina autoritad penala ha da dar suatientscha a la citaziun.

2 Tgi ch’è impedì da dar suatientscha ad ina citaziun, sto communitgar quai immediatamain a l’autoritad citanta; el sto motivar ed - uschenavant che quai è pussaivel - cumprovar l’impediment.

3 Per motivs impurtants po ina citaziun vegnir revocada. La revocaziun ha in effect pir, cur ch’ella è vegnida communitgada a la persuna citada.

4 Tgi che na dat nunperstgisadamain betg suatientscha ad ina citaziun da la procura publica, da l’autoritad penala per surpassaments u da la dretgira u tgi che dat memia tard suatientscha ad ina tala citaziun, po vegnir chastià cun ina multa disciplinara e po ultra da quai vegnir manà da la polizia davant l’autoritad respectiva.

5 Resalvadas restan las disposiziuns davart la procedura contumaziala.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 205 Cudesch da procedura penala (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210226Mord etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Ische; Recht; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Gutachten; Amtlich; Einvernahme; Berufung; Amtliche; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Essen; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Verfahren; Opfer
ZHUH150030Schlussverfügung / Rechnung Beschwerde; Beschwerdeführer; Stadtrichteramt; Einsprache; Recht; Einvernahme; Verfahren; Rückzug; Vorladung; Verfahren; Akten; Beschwerdeführers; Amtlichen; Hausarzt; Gesuch; Bundesgerichts; Unentschuldigt; Wesentlichen; Eingabe; Entscheid; Befehl; Gericht; Beistand; Verteidiger; Bestellung; Hinweis; Verfahrens; Akteneinsicht; Bezirks
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2Q4 19 13Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe.Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe
BSBES.2020.84 (AG.2020.320)Rückzugsfolge bei Fernbleiben von der Einvernahme im StrafbefehlsverfahrenSchwer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Staatsanwaltschaft; Januar; Februar; Einvernahme; Einsprache; Verfahren; Verfügung; Ausland; Vorladung; Schreiben; Stunde; Einvernahmetermin; Krankheit; Stunden; Beschwerdeverfahren; Termin; Worden; Strafbefehl; Werden; Angefochtenen; Schuldig; Möglich; Einspracheverfahren; Einschreiben; Gericht; Verfahrens; Verteidiger
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 IV 82 (6B_908/2013)Art. 3 und 355 Abs. 2 StPO; Verfahren bei Einsprache, Säumnis nach Vorladung, Rückzugsfiktion. Die Bestimmungen der StPO sind im Gesamtzusammenhang des Gesetzes auszulegen (E. 2.5). Die gesetzliche Fiktion, wonach bei unentschuldigtem Fernbleiben die Einsprache gegen den Strafbefehl als zurückgezogen gilt, gelangt nur zur Anwendung, wenn der Einsprecher tatsächlich Kenntnis von der Vorladung und damit auch von den Säumnisfolgen hat. Vorbehalten bleiben Fälle rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (E. 2.7). Einsprache; Vorladung; Recht; Schuldig; Beschwerde; Befehl; Verfahren; Zustellung; Rechts; Unentschuldigt; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Beschwerdeführerin; Verfahrens; Urteil; Gerichtliche; Setze; Fernbleiben; Einvernahme; Verzichte; Zurückgezogen; Rückzug; Säumnis; Grundsätze; Unentschuldigte; Person; Vorinstanz; Rechtsschutz; Desinteresse
92 I 259Art. 4 BV; Beweisabnahme im Verwaltungsverfahren. Wann können beweisbildende Auskünfte nach Bündner Recht auf dem Wege der "amtlichen Erhebung" eingeholt werden? Ausschluss der telephonischen Vernehmung von Zeugen. In einem Verfahren, das einen Eingriff in die persönliche Freiheit zum Gegenstand hat, hat der Betroffene grundsätzlich Anspruch darauf, vom Ergebnis des Beweisverfahrens Kenntnis zu nehmen und dazu Stellung zu beziehen. Zeuge; Zeugen; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beweis; Beschwerdeführers; Entscheid; Telephonisch; Amtliche; Telephonische; Behörde; Arbeitgeber; Ehefrau; Stellung; Trimmis; Wiesen; Angefochtenen; amtliche; Vernehmung; Recht; Vormundschaftsbehörde; Kreises; Dörfer; Verweisung; Aussage; Amtlichen; Anhörung; Erwägungen; Departement; Sind

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2021.12Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Entscheid; Ordnungsbusse; Beschwerde; Vorladung; Zeuge; Einzelrichter; Unentschuldigt; Person; Entscheide; Hinzufügen; Tribunal; Vorgeladen; Behörde; Einvernahme; öffnen; Gebühr; Filter; BStGer; Vorgeladene; Schriftlich; Unentschuldigten; StBOG; Säumnis; Gebührenrahmen; Erschien
SN.2020.30Säumnis; Disziplinarmassnahme (Art. 64 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 205 Abs. 4 StPO)Verfahren; Ordnungsbusse; Vorladung; Bundesstrafgericht; Urteilseröffnung; Vorgeladen; Bundesstrafgerichts; Kammer; Hauptverhandlung; Vorsitzende; Unentschuldigt; Mündlich; Verfahrensleitung; Gericht; Person; Tribunal; Verfahrenskosten; Vorgeladene; Beschwerde; Empfang; Disziplinarmassnahme; Mündlichen; Gebühr; Ordnungsbussen; Kommentar; Verursacht; Aufwand; Zugestellt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Weder Kommentar zur StPO2014
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