E. Auflösung des Güterstandes und Auseinandersetzung
I. Zeitpunkt der Auflösung
1 Der Güterstand wird mit dem Tod eines Ehegatten oder mit der Vereinbarung eines andern Güterstandes aufgelöst.
2 Bei Scheidung, Trennung, Ungültigerklärung der Ehe oder gerichtlicher Anordnung der Gütertrennung wird die Auflösung des Güterstandes auf den Tag zurückbezogen, an dem das Begehren eingereicht worden ist.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC230005 | Ehescheidung | Partei; Parteien; Beklagten; Berufung; Recht; Liegenschaft; Scheidung; Terrechtliche; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Unterhalt; Grundbuch; Vereinbarung; Klägers; Vorsorge; Ausgleich; Zahlen; Grundstück; Ausgleichszahlung; Bezahlen; Hypothek; Blatt; Stehende; Betrag; Über; Scheidungsurteil; Miteigentum; Entscheid; Kinder; Scheidungsurteils |
ZH | LC210022 | Ehescheidung | Recht; Auskunft; Auskunfts; Gesellschaften; Ttmm; Klägers; Beklagten; Unterhalt; Rechtlich; Unterhalts; Edition; Berufung; Gesellschaften; Rechtsbegehren; Auskunftsbegehren; Offenlegung; Sämtlicher; Entscheid; Ansprüche; Relevant; Rechtsschutzinteresse; Vorderrichter; Dispositiv; Vermögens; Güter; Informationen; Güterrechtlich; Kreditkarten; Konto; Dispositivziffer |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | EL 2015/11 | Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG.Behandlung eines mit einer Nacherbschaft belasteten Vermögens bzw. Beantwortung der Frage, ob eine Vorerbschaft zum verzehrbaren Vermögen gezählt werden muss (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. September 2016, EL 2015/11).Entscheid vom 13. September 2016 | Beschwerde; Franken; Vermögens; Beschwerdeführerin; Leistung; Ehemann; Verfügung; Erben; Ergänzungsleistung; Wäre; Erbschaft; Ehemannes; EL-act; Erbvertrag; EL-Ansprecher; Pflicht; Anspruch; Einsprache; Erbrechtlich; Eheliche; Recht; Liegenschaft; Ehelichen; Viertel; EL-Ansprecherin; Vorerbe; Gesetzliche; Erben; Testament |
BS | ZB.2018.24 (AG.2018.725) | Scheidung (Güterrecht, Kostenentscheid) | Berufung; Partei; Berufungskläger; Berufungsklägerin; AaO; Zivilgericht; Werden; Parteien; Berufungsbeklagte; Gericht; Zivilgerichts; Parteientschädigung; Klinik; Privatgutachten; Stellt; Entscheid; Rechtlich; Bewertung; Verhandlung; Gemäss; Kosten; Anschluss; Antrag; Sachverständige; Zivilgerichts; Anschlussberufung; Substanzwert; Auflage; Gerichts; Berufungsbeklagten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 169 (5A_14/2019) | Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). | Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Eheliche; Lücke; Austrittsleistung; Lücken; Austrittsleistungen; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgliche; Gesprochen; Nacheheliche; änderung; Grundlage; Vorsorgeausgleich; Regelung; GRÜTTER; Gesetzeslücke; Urteil; Beschwerde; Unterhaltsbeiträge; Verbrauchsunterhalt |
142 III 65 (5A_159/2015) | Art. 193 ZGB; Gläubigerschutz bei güterrechtlicher Auseinandersetzung. Allgemeine Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (E. 4.2). Definition der unter die güterrechtliche Auseinandersetzung fallenden Rechtsgeschäfte; Unterhaltsforderungen gehören nicht dazu (E. 4.3), ebenso wenig die Rücknahme von Vermögensgegenständen (E. 4.4). Massgeblicher Zeitpunkt ist die Übertragung der Vermögenswerte (E. 4.5). | Beschwerde; Konten; Gericht; Güterrechtlich; Ersatz; Güterrechtliche; Ersatzforderung; Auseinandersetzung; Vermögenswert; Scheidung; Beschwerdeführerin; Rechtlichen; Recht; Vermögenswerte; Forderung; Ehegatte; Zeitpunkt; Urteil; Ehegatten; Beschwerdegegnerin; Güterrechtlichen; Pfändung; Urteil; Gerichtlich; Schuld; Güterstand; Konto; Gepfändet; Eidgenossenschaft |