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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 204 CPP dal 2020

Art. 204 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 204

1 Se occorre citare persone che si trovano all’estero, il pubblico ministero o chi dirige il procedimento in giudizio può concedere loro un salvacondotto.

2 Chi ha ottenuto un salvacondotto non può essere arrestato né essere sottoposto ad altre misure restrittive della libertà in Svizzera per reati o condanne risalenti a un’epoca antecedente la sua partenza.

3 Il salvacondotto può essere vincolato a condizioni. In tal caso gli interessati vanno avvisati che il salvacondotto decade qualora non si attengano alle condizioni poste.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 204 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220303Mehrfacher Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Delikt; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Delikte; Kanton; Sanktion; Diebstahl; Kantons; Recht; Dossier; Vorinstanz; Befehl; Geldstrafe; Schweiz; Marihuana; Sinne; Amtlich; Berufung; Zusatzstrafe; Aufenthalt; Lande; Amtliche; Landes
ZHSB210226Mord etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Recht; Urteil; Ische; Recht; Vorinstanz; Person; Sinne; Aussage; Mutter; Beweis; Gericht; Verfahren; Gutachten; Amtlich; Einvernahme; Berufung; Amtliche; Staatsanwalt; Verteidigung; Dossier; Essen; Staatsanwaltschaft; Hinweis; Verfahren; Opfer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 IV 390Art. 204 StPO, Art. 12 Ziff. 2 EUeR und Art. 73 Abs. 2 IRSG; Tragweite des freien Geleits im Sinn von Art. 204 StPO. Als Nutzniesser eines freien Geleits im Sinn von Art. 204 StPO fallen Beschuldigte, Zeugen und/oder Auskunftspersonen in Betracht (E. 2.1). Aus dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte ergibt sich (E. 2.2.2), dass die gestützt auf Art. 204 StPO gewährte Immunität auch den Sachverhalt abdeckt, wegen dem der Beschuldigte vorgeladen wurde und bei einer Verurteilung wegen dieser Tatvorwürfe nicht erlischt. Die Behörde kann die Gewährung des freien Geleits indessen an Bedingungen knüpfen, bei deren Missachtung es dahin fällt (Art. 204 Abs. 3 StPO) (E. 2.2.3). Conduit; Sauf-conduit; Procédure; Pénal; Pénale; être; été; Liberté; Faits; Fédéral; Prévenu; Janvier; Suisse; Avant; Détention; Personne; Condition; Jugement; Canton; Autre; Arrêt; Conditions; Disposition; Teneur; Séjour; Recourant; L'autorité; Elles; Tribunal

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2020.8Gesuch um neue Beurteilung (Art. 368 StPO)Schuldig; Beschuldigte; Gericht; Einreise; Bundes; Hauptverhandlung; Einreiseverbot; Beschuldigten; Vorladung; Schweiz; Bundesanwaltschaft; Geleit; Gesuch; Bundesstrafgericht; Kammer; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Person; Beschwerde; Vorladungen; Beurteilung; Vorgeladen; Ausländer; Widerhandlung; Geldes; Falschen; Einzelrichterin; Zusammenhang
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