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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 203 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 203 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC110012Kosten- und EntschädigungsfolgenPartei; Beschwerde; Parteien; Entschädigung; Beklagten; Dispositiv-Ziffer; Vorinstanz; Forderung; Gericht; ZPO/ZH; Terrecht; Vorinstanzlich; Grundbuch; Eigentum; Miteigentum; Urteil; Betrag; Aufzuerlegen; Prozessentschädigung; Forderungen; Vorinstanzliche; Beschwerdeantwort; Rechtlich; Unterliegt; Entschädigungsfolgen; Präsidialverfügung; Streitwert; Beantragte; Verhältnis
LUSK 07 118.2Art. 305 ff. SchKG. Die Gläubiger haben keine Möglichkeit, die vom Schuldner anerkannten Forderungen zu bestreiten. Sie können lediglich dem Richter die Ablehnung eines auf unredliche Weise zustande gekommenen Nachlassvertrags beantragen oder im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Nachlassofferte Einwendungen gegen die Mitberücksichtigung von nicht gerechtfertigten Forderungen geltend machen.Rekurs; Rekursgegner; Amtl; AmtlBel; Rekurrentin; Nachlassvertrag; SchKG; Forderung; Entscheid; Amtsgericht; Schuld; Ehefrau; Nachlassvertrags; Dividende; Amtsgerichtspräsident; Gewinn; Sachw; Gesellschaft; SachwBel; Einkommen; Gläubiger; EdBel; Darlehen; Inwieweit; Konkurs; Rekursgegners; Sachwalter; Bestätigung
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