Art. 202 MStG vom 2023
Art. 202
1 Wer bei einem Disziplinarfehler ertappt wird, kann von jedem Vorgesetzten, jedem Ranghöheren und jedem militärischen Polizei- oder Kontrollorgan zur Feststellung der Personalien und des Sachverhalts angehalten werden.
2 Die Anhaltung und die vorläufige Festnahme nach den Artikeln 5455a des Militärstrafprozesses vom 23. März 1979318 bleiben vorbehalten.
318 SR 322.1
Inhalt und Eröffnung der Strafverfügung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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