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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 201 ZPO vom 2023

Art. 201 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 201

Aufgaben der Schlichtungsbehörde

1 Die Schlichtungsbehörde versucht in formloser Verhandlung, die Parteien zu versöhnen. Dient es der Beilegung des Streites, so können in einen Vergleich auch ausserhalb des Verfahrens liegende Streitfragen zwischen den Parteien einbezogen werden.

2 In den Angelegenheiten nach Artikel 200 ist die Schlichtungsbehörde auch Rechtsberatungsstelle.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 201 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU220045Arbeitsrechtliche ForderungBeschwerde; Vorinstanz; Partei; Rechtsbegehren; Urteil; Streitwert; Entscheid; Beilage; Gericht; Eingang; Schlichtungsbehörde; Parteien; Ziffer; Bundesgericht; Schlichtungsverfahren; Schadenersatz; Frist; Lohnrückforderung; Schlichtungsverfahrens; Beschwerdeverfahren; Sinne; Friedensrichteramt; Schlichtungsgesuch; Klage; Protokoll; Dübendorf; Stadt; Forderung; Feststellung; Mitteilung
ZHRU220019Nichtige/Ungültige letztwillige Verfügung im Nachlass von ...Beschwerde; Friedensrichter; Verfahren; Beschwerdeführer; Friedensrichteramt; Klage; Schlichtungsverfahren; Sistierung; Verfahrens; Beschwerdegegner; Klagebewilligung; Bundesgericht; Entscheid; Schlichtungsverfahrens; Obergerichtliche; Beschwerdeverfahren; Recht; Erhob; Schlichtungsverhandlung; Parteien; Verfügung; Erhoben; Obergericht; Urteil; Obergerichtlichen; Bezirksgericht; Friedensrichteramtes; Beschwerdeführerin; Vorliegende; Interesse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.69Entscheid Art. 3 lit. b, 9 und 14 UWG (SR 241) i.V.m. Art. 28c - 28f ZGB (SR 210). Der Gesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Saugleistung; Staub; Konstant; Staubsauger; Werbeaussage; M; Werbeaussagen; M" Massnahme; Recht; Gesuchsbeilage; konstant; Saugleistung" Vorsorglich; Saugkraft; Modell; Airwatt; Unlauter; Konstante; Replik; Dauerhaft; Modelle; Werbung; Vorsorgliche; Replikbeilage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 12 (5A_87/2022)
Regeste
 a Art. 519 ff. und 540 ZGB ; Art. 71 und 206 Abs. 2 ZPO ; Ungültigkeitsklage und Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit; Schlichtungsverfahren. Klagen mehrere Kläger gegen mehrere Beklagte auf Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung oder auf Feststellung der Erbunwürdigkeit einer bestimmten Person, bilden die Prozessparteien aktiv- und passivseitig einfache Streitgenossenschaften (E. 3.1.1.3 und 3.1.1.4). Rechtsfolgen für das Schlichtungsverfahren (E. 3.1.2).
Schlichtungs; Klage; Partei; Klagebewilligung; Parteien; Beschwerde; Schlichtungsverhandlung; Streit; Schlichtungsverfahren; Gültig; Entscheid; Streitgenosse; Beschwerdeführer; Friedensrichter; Streitgenossen; Gericht; Klagte; Urteil; Verhandlung; Zivilprozess; Einfache; Verfahren; Schlichtungsversuch; Schlichtungsverfahrens; Obergericht; Ungültigkeit; Person; Beschwerdegegner
146 III 47 (4A_191/2019) Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Sachlich; Zivil; Eintreten; Paritätisch; Urteil; Sachliche; Prozess; Paritätische; Zuständigkeit; Miete; Schlichtungsverfahren; Nichteintretensentscheid; Zuständig; Partei; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Pacht; Geschäftsräumen; Recht; Entscheid; Gericht; Beschwerde; Streitigkeit
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