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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Der Art. 201 SchKG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2021 nicht aufgenommen.

Art. 201 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZBEK 2018 189Zustellungskosten Zahlungsbefehl (Betreibung Nr. xx)Beschwerde; Beschwerdeführer; SchKG; Zahlungsbefehl; Betreibung; Betreibungs; Zustellung; Zahlungsbefehls; Urteil; Kantonsgericht; Bezirksgericht; Lachen; Verfahren; Begründung; Recht; Bezirksgerichts; Entscheid; Altendorf; March; Bundesgericht; Bezirksgerichtspräsident; Erfolglose; Erstinstanzlich; Vorinstanz; Betreibungsamt; Auslage; Verfahrens; Gebühren; Vorliegende

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
114 III 23Frist zur Klage gemäss Art. 242 Abs. 2 SchKG. Das Konkursamt hat bei der Fristansetzung zur Klage gemäss Art. 242 Abs. 2 SchKG vom rechtskräftig gewordenen Kollokationsplan auszugehen. Konkurs; SchKG; Frist; Konkursamt; Kollokation; Entscheid; Inventar; Eigentum; Pfandrecht; Klage; Rekurrent; Fristansetzung; Konkursverwaltung; Rekurs; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibungs; Enicar; Rekurrenten; Forderung; Contrat; Angefochten; Erwägungen; Anzusetzen; Mobiliar; Lager; Inventar-Position; Marken; Beschwerde; Pfandhaft; Verfügung
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