E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 20SCC from 2022

Art. 20 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 20

1 The degree of kinship21 is determined by the number of intermediary generations.

2 Lineal kinship exists between two persons where one is descended from the other and collateral kinship exists between two persons where both are descended from a third person and are not related lineally.

21 Term amended by No I 3 of the FA of 30 June 1972, in force since 1 April 1973 (AS 1972 2819; BBl 1971 I 1200).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 20 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZF-01-40KaufsrechtBerufung; Vertrag; Recht; Parzelle; Grundbuch; Kaufsrecht; Beklagten; Kaufvertrag; Beklagten; Berufungsbeklagten; Urteil; Zellen; Parzellen; Vertrages; Berufungskläger; Rechtigten; Rechtsvertrag; Ausübung; Tonsgericht; Gemeinde; Kantonsgericht; Rechtlich; Kaufpreis; Berechtigten; Kaufsrechte; Kaufrechtsberechtigte; Klägern

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 03 204Art. 26 BV; Art. 267 ZGB; §§ 3, 5 und 11 EStG. Steuersatz bei Erbschaftssteuern. Zivilrechtliche Auslegung der EStG-Normen. Wirkung einer Stiefkindadoption in Bezug auf den anwendbaren Steuersatz. Auch die höchstmögliche Besteuerung der Erbschaft von 40 % bewirkt keine konfiskatorische Besteuerung (Erw. 4).Steuer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Erblasser; Adoptiv; Erbschaft; Verwandt; Leibliche; Besteuerung; Kindes; Bundes; Pflege; Erbschaftssteuer; Verwandte; Adoption; Person; Konfiskatorisch; Erblasserin; Nachkomme; Leiblichen; Erben; Progression; Verwandtschaft; Mutter; Vater; Stiefkind; Bundesgericht
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 361 (5A_346/2016)Art. 133 Abs. 2 und Art. 298 Abs. 1 ZGB; gemeinsamer Antrag der Eltern über die Regelung der elterlichen Sorge im Scheidungsverfahren. Art. 298 Abs. 1 ZGB hindert den Scheidungsrichter nicht daran, die elterliche Sorge unter Beachtung aller für das Kindeswohl wichtigen Umstände (Art. 133 Abs. 2 Satz 1 ZGB) gestützt auf einen gemeinsamen Antrag der Eltern (Art. 133 Abs. 2 Satz 2 ZGB) einem Elternteil allein zuzuweisen. Art. 298 Abs. 1 ZGB ist auf Fälle zugeschnitten, in denen die Eltern über die elterliche Sorge entzweit sind (E. 7). Sorge; Eltern; Elterliche; Gemeinsame; Scheidung; Beschwerde; Kindes; Antrag; Kindeswohl; Elternteil; Elterlichen; Gemeinsamen; Regel; Beschwerdeführer; Gericht; Regelung; Scheidungsrichter; Gerecht; Kinder; Urteil; Kantonsgericht; Beschwerdegegnerin; Sorgerecht; Teilvereinbarung; Entscheid; Recht; Parteien; Bundesgericht; Zuteilung
142 III 65 (5A_159/2015)Art. 193 ZGB; Gläubigerschutz bei güterrechtlicher Auseinandersetzung. Allgemeine Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (E. 4.2). Definition der unter die güterrechtliche Auseinandersetzung fallenden Rechtsgeschäfte; Unterhaltsforderungen gehören nicht dazu (E. 4.3), ebenso wenig die Rücknahme von Vermögensgegenständen (E. 4.4). Massgeblicher Zeitpunkt ist die Übertragung der Vermögenswerte (E. 4.5). Beschwerde; Konten; Gericht; Güterrechtlich; Ersatz; Güterrechtliche; Ersatzforderung; Auseinandersetzung; Vermögenswert; Scheidung; Beschwerdeführerin; Rechtlichen; Recht; Vermögenswerte; Forderung; Ehegatte; Zeitpunkt; Urteil; Ehegatten; Beschwerdegegnerin; Güterrechtlichen; Pfändung; Urteil; Gerichtlich; Schuld; Güterstand; Konto; Gepfändet; Eidgenossenschaft
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz