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Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Art. 20 VRV vom 2021

Art. 20 Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 20 Parkieren in besondern Fällen

(Art. 37 Abs. 2 SVG)

1 Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden; ausgenommen sind öffentliche Parkplätze privater Eigentümer, wenn diese das Abstellen gestatten. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen bewilligen.1

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1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Dez. 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1977 (AS 1976 2810).
2 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2451).
3 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 17. Aug. 2005, mit Wirkung seit 1. März 2006 (AS 2005 4487).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 20 Verkehrsregelnverordnung (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZSTK 2019 63Nötigung, Verletzung der VerkehrsregelnBeschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Verhalten; Urteil; Verfahren; Verfahren; Person; Recht; Berufung; Vorinstanz; Anklage; Verfahrens; Fahrzeuge; Rechtliche; Zivilrechtlich; Staatsanwaltschaft; Nötigung; Privatklägers; Beschuldigte; Kostenauflage; Anzeige; Fehlerhaft; Eigentümer; Schuldhaft; Personen; Parkplatz; Beschuldigten
SZBEK 2018 132Zulassung als PrivatklägerBeschwerde; Staatsanwaltschaft; Nötigung; Befehl; Beschwerdeführer; Beschuldigte; March; Verfügung; Einstellung; Verfahren; Beschuldigten; Privatkläger; Anklage; Parteistellung; Verfahren; Anzeige; Angefochtene; Anzeige; Einzelrichter; Rapportierte; Erledigung; Kantonsgericht; Untersuchung; Nichtanhandnahme; Polizei; Gericht; Bezirksgericht; Beschwerdegegnerin; Nötigungssachverhalt

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2008 24AGVE 2008 24 S.139 2008 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 139 [...] 24 Bewilligungs- und Gebührenpflicht für Nachtparkieren...Strasse; A-Weg; Brauch; Strassen; Meinde; Tümer; Widmung; Meingebrauch; Verkehr; Gemeingebrauch; Pflicht; Stimmung; Verkehrs; Gemeinde; Stellplätze; Grundeigentümer; Abstellplätze; Gebühr; Stellung; Vatstrasse; Private; Zustimmung; Verwaltung; Gemeinde; Reglement; Ligung; Gebühren; Eigentümer; Privatstrasse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 IV 72Art. 35 Abs. 2 und 3 SVG. 1. Begriff des Überholens (Erw. 1a). 2. Der "nötige Raum" (Erw. 1b u. c). 3. Frage der Fahrlässigkeit (Erw. 1d). 4. Pflicht zu besonderer Rücksichtnahme auf die übrigen Strassenbenützer (Erw. 2). Überholen; Schumacher; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Walther; Genügend; Fahre; Überholmanöver; Obergericht; Strasse; Urteil; Signal; Nyffenegger; Vorinstanz; Rücksicht; überholt; Manöver; Umstände; Geschwindigkeit; Behindert; Gelenkten; Genügenden; Frage; Fahrbahn; Überholstrecke; Höhe; übersichtlich; Fahrzeuge

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2326/2019LuftfahrtanlagenBeschwerde; Beschwerdeführerin; Verfügung; Aktivierung; Vorinstanz; Luftraum; Betrieb; Luftraums; Aktivierungsmöglichkeit; Bundes; Luftraumstruktur; HO; Ausnahmebewilligung; Grenchen; Recht; Betriebszeit; Aktivier; ATC; IFR; Flugplatz; HX; Sicherheit; Betriebszeiten; Gesuch; Entscheid; Angefochtene; Bundesverwaltungsgericht; Status; Pilotprojekt
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