1 Il danneggiato può in ogni tempo dichiarare, per scritto oppure oralmente a verbale, di rinunciare ai suoi diritti. La rinuncia è definitiva.
2 Se non è espressamente delimitata, la rinuncia concerne sia l'azione penale sia l'azione civile.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UH150031 | Aktenentfernung | Beschwerde; Beweis; Gericht; Staatsanwaltschaft; Bundes; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beweise; Verfahren; Eröffnung; Akten; Verfahren; Einvernahme; Recht; Verwertbar; Bundesgerichts; Zwangsmassnahme; Verfahrens; Entscheid; Beschwerdeinstanz; Verfügung; Schwere; Interesse; Beschwerdeführers; Kantons; Verteidigung; Zwangsmassnahmen; Verfahrens |
ZH | UE120223 | Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 15. August 2012 | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Mittelbar; Verletzt; Handlungen; Rechtsmittel; Eingabe; Unmittelbar; Haftung; Verfahren; Legitimiert; Geschädigte; Verein; Partei; Beschwerdeführern; Verfügung; Träger; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegnerin; Vorgeworfenen; Verfahren; Beschwerdegegners; Anzeigeerstatter; Kammer; Beschluss; Beschwerdelegitimiert; Prüfen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 69 (1B_409/2016) | Art. 20 und 59 StPO; Zuständigkeit für Entscheide über den Ausstand eines Mitglieds des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG). Die Beschwerdeinstanz im Sinne von Art. 20 StPO ist zuständig zum Entscheid über Ausstandsbegehren, welche sich gegen ein Mitglied des ZMG richten (E. 1.1). Regeste b Art. 56 lit. b StPO; Ausstandsgründe. Kein Ausstandsgrund im Sinne von Art. 56 lit. b StPO liegt vor (vgl. diesbezüglich E. 3.1), wenn derselbe Richter des ZMG in dieser Funktion im Rahmen von verschiedenen Untersuchungshandlungen, welche den gleichen Betäubungsmittelhandel betreffen, mehrere Entscheide fällt (Anordnung von geheimen Überwachungsmassnahmen und von Untersuchungshaft). Es handelt sich jeweils um formell verschiedene Verfahren, insbesondere wenn sie nicht denselben Beschuldigten betreffen (fehlende Identität der Partei; E. 3.3). Es können sich zwar in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ähnliche Fragen stellen und der erneut mit der Untersuchung beschäftigte Richter verfügt bereits über gewisse Vorkenntnisse der Akten. Mangels konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte kann von diesem Richter indessen erwartet werden, dass er die Entwicklung der Untersuchung sowie die spezifische Situation der betroffenen Person berücksichtigt (E. 3.3). | Cours; été; Recours; Autorité; Consid; Récusation; Même; Décision; Contre; Pénale; Procédure; Cause; Autre; Aient; Recourant; Détention; Arrêt; Matière; Mesure; Magistrat; D'une; Juges; Partie; Intimé; Ainsi; Prévention; Margot; Prévenu; Décisions; Provisoire |
143 IV 40 (6B_654/2016) | Art. 384 lit. a und Art. 396 Abs. 1 StPO; Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil. Die Frist für die Beschwerde gegen ein Urteil beginnt mit der Eröffnung des schriftlich begründeten Entscheids (E. 3.2-3.4). Regeste b Art. 82 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 StPO, Art. 105 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 StPO; Gesuch um nachträgliche Urteilsbegründung. Der amtliche Verteidiger und der unentgeltliche Rechtsbeistand der Privatklägerschaft können in eigenem Namen innert zehn Tagen nach Zustellung des Dispositivs eine Urteilsbegründung betreffend die Kosten für die amtliche Verteidigung respektive unentgeltliche Verbeiständung verlangen (E. 3.6). | Urteil; Beschwerde; Entscheid; Berufung; Begründet; Schriftlich; Rechtsmittel; Urteils; Begründete; Unentgeltliche; Amtlich; Amtliche; Frist; Begründeten; Dispositiv; Entscheids; Eröffnung; Verfahren; Entschädigung; Zustellung; Partei; Beginnt; Rechtsbeistand; Erstinstanzliche; Begründung; Mündlich; Prozessordnung; Rechtsmittelfrist; Respektive; Aufl |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SN.2020.30 | Säumnis; Disziplinarmassnahme (Art. 64 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 205 Abs. 4 StPO) | Verfahren; Ordnungsbusse; Vorladung; Bundesstrafgericht; Urteilseröffnung; Vorgeladen; Bundesstrafgerichts; Kammer; Hauptverhandlung; Vorsitzende; Unentschuldigt; Mündlich; Verfahrensleitung; Gericht; Person; Tribunal; Verfahrenskosten; Vorgeladene; Beschwerde; Empfang; Disziplinarmassnahme; Mündlichen; Gebühr; Ordnungsbussen; Kommentar; Verursacht; Aufwand; Zugestellt |
BP.2019.83 | Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO). | Beschwerde; Akten; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfahren; Kammer; Entschädigung; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Geschäft; Schuldig; Amtlich; Verteidigung; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Verwaltungsrat; Person; Beschuldigte; Amtliche; Bundesgericht; Sorgfalt; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Bundesgerichts; Einstellung; Beschwerdeführers; Verfahrens; Verteidiger; |