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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 20 CCP de 2020

Art. 20 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 20

1 L’autorité de recours statue sur les recours dirigés contre les actes de procédure et contre les décisions non sujettes à appel rendues par:

a.
les tribunaux de première instance;
b.
la police, le ministère public et les autorités pénales compétentes en matière de contraventions;
c.
le tribunal des mesures de contrainte dans les cas prévus par le présent code.

2 La Confédération et les cantons peuvent confier les attributions de l’autorité de recours à la juridiction d’appel.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 20 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH150031Aktenentfernung Beschwerde; Beweis; Gericht; Staatsanwaltschaft; Bundes; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Beweise; Verfahren; Eröffnung; Akten; Verfahren; Einvernahme; Recht; Verwertbar; Bundesgerichts; Zwangsmassnahme; Verfahrens; Entscheid; Beschwerdeinstanz; Verfügung; Schwere; Interesse; Beschwerdeführers; Kantons; Verteidigung; Zwangsmassnahmen; Verfahrens
ZHUE120223Beschwerde gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft See/Oberland vom 15. August 2012Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Mittelbar; Verletzt; Handlungen; Rechtsmittel; Eingabe; Unmittelbar; Haftung; Verfahren; Legitimiert; Geschädigte; Verein; Partei; Beschwerdeführern; Verfügung; Träger; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegnerin; Vorgeworfenen; Verfahren; Beschwerdegegners; Anzeigeerstatter; Kammer; Beschluss; Beschwerdelegitimiert; Prüfen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 123 (1B_438/2020)
Regeste
Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO ; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die Anordnung von ihr beantragter Ersatzmassnahmen ablehnt, bei der kantonalen Beschwerdeinstanz anzufechten (E. 2).
Beschwerde; Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahme; Ersatzmassnahmen; Entscheid; Zwangsmassnahme; Untersuchungs; Beschwerdeinstanz; Bundesgericht; Zwangsmassnahmengericht; Nichtanordnung; Sicherheitshaft; Beschwerdelegitimation; Rechtsprechung; Vorinstanz; Kantons; Untersuchungsoder; Aufhebung; Verfahren; Entscheide; Beantragte; Zwangsmassnahmengerichts; Nichtanordnung; Nichtverlängerung; Anordnung; Alkoholabstinenz; Therapie; Appenzell; Kantonale; Urteil
143 IV 69 (1B_409/2016)Art. 20 und 59 StPO; Zuständigkeit für Entscheide über den Ausstand eines Mitglieds des Zwangsmassnahmengerichts (ZMG). Die Beschwerdeinstanz im Sinne von Art. 20 StPO ist zuständig zum Entscheid über Ausstandsbegehren, welche sich gegen ein Mitglied des ZMG richten (E. 1.1).
Regeste b
Art. 56 lit. b StPO; Ausstandsgründe. Kein Ausstandsgrund im Sinne von Art. 56 lit. b StPO liegt vor (vgl. diesbezüglich E. 3.1), wenn derselbe Richter des ZMG in dieser Funktion im Rahmen von verschiedenen Untersuchungshandlungen, welche den gleichen Betäubungsmittelhandel betreffen, mehrere Entscheide fällt (Anordnung von geheimen Überwachungsmassnahmen und von Untersuchungshaft). Es handelt sich jeweils um formell verschiedene Verfahren, insbesondere wenn sie nicht denselben Beschuldigten betreffen (fehlende Identität der Partei; E. 3.3). Es können sich zwar in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht ähnliche Fragen stellen und der erneut mit der Untersuchung beschäftigte Richter verfügt bereits über gewisse Vorkenntnisse der Akten. Mangels konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte kann von diesem Richter indessen erwartet werden, dass er die Entwicklung der Untersuchung sowie die spezifische Situation der betroffenen Person berücksichtigt (E. 3.3).
Cours; été; Recours; Autorité; Consid; Récusation; Même; Décision; Contre; Pénale; Procédure; Cause; Autre; Aient; Recourant; Détention; Arrêt; Matière; Mesure; Magistrat; D'une; Juges; Partie; Intimé; Ainsi; Prévention; Margot; Prévenu; Décisions; Provisoire

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2023.18Beschwerde; Kammer; Zustellung; Beschluss; Beschwerdeführer; Verfahren; Abholung; Abholungseinladung; Verfahrens; Postfach; Entscheid; Recht; Bundesanwaltschaft; Angefochten; Zugestellt; Briefkasten; Diesbezüglich; Empfänger; Sendung; Vorinstanz; Frist; Parteien; Beschwerdekammer; Abgeholt; Urteils; Gesuch; Sandte; Vermutung; Abholfrist
BB.2021.220, BP.2021.82Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Akten; Bundes; Blatter; Person; Beschwerdeführers; Verfahren; Verfahrens; Untersuchung; Zahlung; Verfügung; Privatkläger; Platini; Protokollierten; Akteneinsicht; Interesse; Rechte; Präsident; Amtsgeheimnis; Rechten; Eröffnung; Geschädigt; Verfahrens; Wiesen; Verletzung; Lasse
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