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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 20 SchKG vom 2023

Art. 20 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 20

Bei der Wechselbetreibung betragen die Fristen für Anhebung der Beschwerde und Weiterziehung derselben bloss fünf Tage; die Behörde hat die Beschwerde binnen fünf Tagen zu erledigen.

5. Verfahren vor kantonalen Auf­sichts­behörden30

30 Fassung gemäss Anhang Ziff. 6 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 1205; BBl 2001 4202).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 20 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS130125Wiederherstellung der Aberkennungsklagefrist Beschwerde (richtig: Berufung) gegen einen Beschluss des Bezirksgerichtes Uster vom 17. Juni 2013 (CB130026)Berufung; Berufungskläger; Frist; Wiederherstellung; SchKG; Aberkennungsklage; Vorinstanz; Rechtsmittel; Beschwerde; Entscheid; Versäumte; Hindernisses; Streit; Wiederherstellungsgesuch; Aufsichtsbehörde; Rechtsöffnung; Konkurs; Gericht; Beantragt; Reiche; Belege; Partei; Bezirksgericht; Schuldbetreibung; Handlung; Verschuldet; Rechtsmittelverfahren; Bundesgericht
SZBEK 2019 135StrafanzeigeBeschwerde; SchKG; Betreibung; Beschwerdeführer; Anzeige; Betreibungs; Beschwerdegegnerin; Entscheid; Verfügung; Betreibungskreis; Vorinstanz; Begründung; March; Bezirksgericht; Kantonsgerichtspräsident; Amtliche; Auflage; Angefochten; Altendorf; Unterlassung; Beschwerdeverfahren; Betreibungsrechtlichen; Vollstreckungsverfahren; Recht; Pfändungsbetrugs; Amtlichen; Einzureichen; Gebühren; Entschädigungsfrei; Kantonale
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 382Lugano-Übereinkommen (LugÜ); Kollokationsklage im Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 Abs. 1 SchKG). Das LugÜ stellt kein Hindernis dar, um in der Schweiz als Staat der Insolvenzeröffnung über die Kollokation zu entscheiden; das gilt auch bei einem bereits im Ausland anhängigen Prozess gegen den Schuldner über eine zu kollozierende Forderung (E. 3-6). Kollokation; Verfahren; Urteil; LugÜ; Recht; Konkurs; Forderung; SchKG; Beschwerde; Klage; Schweizerischen; Insolvenz; Zivil; Verfahren; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Ausländische; Belgien; Belgische; Schweiz; Kollokationsklage; Staat; Forderungen; Gericht; Entscheid; Kollokationsprozess; SAirLines; Kollokationsverfahren; Gläubiger
141 III 170 (5A_820/2014)Art. 1 lit. c und Art. 145 ZPO; Art. 17, 31, 56 und 63 SchKG. Belehrung über die Nichtgeltung der Gerichtsferien in einer der betreibungsrechtlichen Beschwerde unterliegenden Verfügung? In einer der betreibungsrechtlichen Beschwerde unterliegenden Verfügung (Art. 17 SchKG) muss der Adressat nicht darüber belehrt werden (Art. 145 Abs. 3 ZPO), dass die Gerichtsferien gemäss Art. 145 Abs. 1 ZPO im Beschwerdeverfahren nicht gelten (E. 3). SchKG; Beschwerde; Gerichtsferien; Urteil; Zivil; Grundstück; Beschwerdeführer; Prozess; Belehrung; Nichtgeltung; Bestimmungen; Fristen; Schuldbetreibung; Verfahren; Erhoben; Aufsichtsverfahren; Betreibungsrechtliche; Ferien; Grundstücks; Konkurs; Bezirksgericht; Parteien; Betreibungsferien; Zivilprozessordnung; Obergericht; Bundesgesetz; Bundesgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4137/2019Markenschutz (Übriges)Beschwerde; Marke; Marken; Recht; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Register; Urteil; Konkurs; Partei; Verfahren; Eintrag; Verfügung; Eintragung; Ken-Nr; Markeninhaber; Marken-Nr; Beweis; Parteien; Übertragung; Markenrechte; Sachverhalt; MSchG; Registereintrag; Markenregister; Tragene; Registeränderung
B-1568/2017Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Schaft; Nossenschaft; Genossenschaft; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Waltung; Gruppe; Verwaltung; Gesellschaft; Verfügung; Geschäft; Recht; Beschwerdeführern; Kumseinlagen; Person; Aufsichtsrechtlich; Publikumseinlagen; Gesellschaften; Werbsmässig; Mitglied; Organ; Wirtschaftlich; Sichtsrechtliche; Entgegengenommen; Untersuchung; Angefochtene; Urteil; Bewilligung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Flavio Cometta, Urs PeterMöckliBasler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I2010
Flavio Cometta, Urs Peter MöckliBasler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung- und Konkurs2010
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