Art. 20FinSA from 2020
Art. 20
1 The provisions of this chapter do not apply to transactions involving institutional clients.
2 Professional clients may expressly release financial service providers from applying the code of conduct set out in Articles 8, 9, 15 and 16.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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