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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 2 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 2

Relaziuns internaziunalas

Las disposiziuns dal dretg da contracts internaziunals e las disposiziuns da la Lescha federala dals 18 da december 19873 davart il dretg internaziunal privat (LDIP) restan resalvadas.

3 SR 291


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 2 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB220019ForderungBeschwerde; Partei; Schweiz; Sicherheit; Vorinstanz; Abkommen; Beklagten; Sicherheitsleistung; Verfügung; Klagende; Frist; Klage; Parteien; Entscheid; Antrag; Klageantwort; Recht; Vorliegende; Beschwerdeführer; Wohnsitz; Urteil; Vermögens; Verfahren; Kautionspflicht; Parteientschädigung; Voraussetzung; Bundesgericht; Schriftlich; übertragbares
ZHHG150173ForderungHöhe; Zuzüglich; Beklagten; Partei; Recht; Parteien; Beweis; Verrechnung; Verrechnungsforderung; Verzug; Leistung; Gericht; Ziffer; Kontamination; Leistungen; Beilage; Rechnung; Klage; Forderung; LugÜ; Zahlungen; Handelsgericht; Parteientschädigung; Schulde; Mangelhafte; Zellbanken; Beweismittel; Darzutun
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.2 (AG.2017.167)örtliche Zuständigkeit (BGer-Nr.: 4A_229/2017 vom 7. Dezember 2017)Berufung; Wohnsitz; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Recht; Gericht; Beweis; Schweiz; Basel; Entscheid; Arbeit; Tatsachen; Berufungsbeklagten; Klage; Partei; Beweismittel; Berufungsverfahren; Rechtlich; Schweizer; Paris; LugÜ; Über; Zivilgerichts; Amtes; Parteien; Untersuchungsgrundsatz; Beweis; Prozessvoraussetzung; Zeitpunkt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 Ia 117Art. 4 BV; Willkür. Bei dem nach Art. 27 Abs. 1 der glarnerischen Zivilprozessordnung zu leistenden Vorschuss handelt es sich um einen Kostenvorschuss, nicht um eine Kaution. Es verstösst nicht gegen Art. 4 BV, wenn angenommen wird, ein solcher Kostenvorschuss könne nicht durch Hinterlegung eines Inhabersparheftes, sondern nur in bar geleistet werden. Beschwerde; Gericht; Kanton; Kaution; Obergericht; Kostenvorschuss; Zivilprozess; Inhaber; Zivilgericht; Glarus; Vorschuss; Zivilprozessordnung; Vorschüsse; Beschwerdeführerin; Inhabersparheft; Leistung; Kantons; Joseph; Müller; Deckung; Erwägungen; Bundesgericht; Zivilgerichts; Partei; Firma; Verfahren; Zivilgerichtspräsident; Betrag; Leistenden
96 II 266Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 Abs. 1 OG. Die beim Appellationshof des Kantons Bern eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die im summarischen Verfahren getroffenen Entscheide des Gerichtspräsidenten im Kanton Bern ist keinordentliches Rechtsmittel. Nicht der Entscheid des Appellationshofes, sondern jener des Gerichtspräsidenten ist somit der letztinstanzliche im Sinne des Art. 68 Abs. 1 OG (Erw. 1). Werkvertrag. Art. 367 Abs. 2 OR. Ortliche Zuständigkeit des Richters zur Ernennung von Sachverständigen (Erw. 2 und 3). Entscheid; Gerichtspräsident; Gerichtspräsidenten; Recht; Sachverständige; Gesuch; Vorsorgliche; Beweisführung; Appellation; LEUCH; Beschwerde; Oberhasli; Bundesgericht; Prüfung; örtlich; Beschwerdeführer; Ablieferung; Zuber; Werkes; Nichtigkeitsbeschwerde; Angefochten; Heimgartner; Vorgesehene; Nichtigkeitsklage; Zuständigkeit; Appellationshof; Urteil; Massnahme; Kanton

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Dominik Vock, Christoph Na-terBasler Kommentar, Schweizerische Zivil- prozessordnung2017
BergerBerner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2012
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