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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 2CPC from 2021

Art. 2 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 2 International matters

The provisions of international treaties and of the Federal Act of 18 December 19871 on International Private Law (IPLA) are reserved.


1 SR 291


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 2 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB220019ForderungBeschwerde; Partei; Schweiz; Sicherheit; Vorinstanz; Abkommen; Beklagten; Sicherheitsleistung; Verfügung; Klagende; Frist; Klage; Parteien; Entscheid; Antrag; Klageantwort; Recht; Vorliegende; Beschwerdeführer; Wohnsitz; Urteil; Vermögens; Verfahren; Kautionspflicht; Parteientschädigung; Voraussetzung; Bundesgericht; Schriftlich; übertragbares
ZHHG150173ForderungHöhe; Zuzüglich; Beklagten; Partei; Recht; Parteien; Beweis; Verrechnung; Verrechnungsforderung; Verzug; Leistung; Gericht; Ziffer; Kontamination; Leistungen; Beilage; Rechnung; Klage; Forderung; LugÜ; Zahlungen; Handelsgericht; Parteientschädigung; Schulde; Mangelhafte; Zellbanken; Beweismittel; Darzutun
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.2 (AG.2017.167)örtliche Zuständigkeit (BGer-Nr.: 4A_229/2017 vom 7. Dezember 2017)Berufung; Wohnsitz; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Recht; Gericht; Beweis; Schweiz; Basel; Entscheid; Arbeit; Tatsachen; Berufungsbeklagten; Klage; Partei; Beweismittel; Berufungsverfahren; Rechtlich; Schweizer; Paris; LugÜ; Über; Zivilgerichts; Amtes; Parteien; Untersuchungsgrundsatz; Beweis; Prozessvoraussetzung; Zeitpunkt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 Ia 117Art. 4 BV; Willkür. Bei dem nach Art. 27 Abs. 1 der glarnerischen Zivilprozessordnung zu leistenden Vorschuss handelt es sich um einen Kostenvorschuss, nicht um eine Kaution. Es verstösst nicht gegen Art. 4 BV, wenn angenommen wird, ein solcher Kostenvorschuss könne nicht durch Hinterlegung eines Inhabersparheftes, sondern nur in bar geleistet werden. Beschwerde; Gericht; Kanton; Kaution; Obergericht; Kostenvorschuss; Zivilprozess; Inhaber; Zivilgericht; Glarus; Vorschuss; Zivilprozessordnung; Vorschüsse; Beschwerdeführerin; Inhabersparheft; Leistung; Kantons; Joseph; Müller; Deckung; Erwägungen; Bundesgericht; Zivilgerichts; Partei; Firma; Verfahren; Zivilgerichtspräsident; Betrag; Leistenden
96 II 266Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 Abs. 1 OG. Die beim Appellationshof des Kantons Bern eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die im summarischen Verfahren getroffenen Entscheide des Gerichtspräsidenten im Kanton Bern ist keinordentliches Rechtsmittel. Nicht der Entscheid des Appellationshofes, sondern jener des Gerichtspräsidenten ist somit der letztinstanzliche im Sinne des Art. 68 Abs. 1 OG (Erw. 1). Werkvertrag. Art. 367 Abs. 2 OR. Ortliche Zuständigkeit des Richters zur Ernennung von Sachverständigen (Erw. 2 und 3). Entscheid; Gerichtspräsident; Gerichtspräsidenten; Recht; Sachverständige; Gesuch; Vorsorgliche; Beweisführung; Appellation; LEUCH; Beschwerde; Oberhasli; Bundesgericht; Prüfung; örtlich; Beschwerdeführer; Ablieferung; Zuber; Werkes; Nichtigkeitsbeschwerde; Angefochten; Heimgartner; Vorgesehene; Nichtigkeitsklage; Zuständigkeit; Appellationshof; Urteil; Massnahme; Kanton

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Dominik Vock, Christoph Na-terBasler Kommentar, Schweizerische Zivil- prozessordnung2017
BergerBerner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2012
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