1 Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln.
2 Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.
II. Guter Glaube >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA210030 | Arbeitsrechtliche Forderung | Berufung; Klägerin; Beklagte; Verfahren; Parteien; Gemäss; Entschädigung; Rechtsbegehren; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerde; Berufungsklägerin; Dietikon; Gericht; Zürich; Obergericht; Arbeitsgericht; Kosten; Vorinstanz; Entschädigungsfolgen; Urteil; Beklagten; Berufungsbeklagte; Dezember; Mitteilung; Bezahlen; Verpflichten; Zweitinstanzliche |
ZH | PP210046 | Forderung | Beschwerde; Partei; Service; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Voraus; Vorinstanz; Vorauszahlung; Vertrag; Parteien; Rechts; Vorauszahlungspflicht; Rechnung; Verfahren; Vertrags; Stellt; Wartung; Konsens; Vertrauensprinzip; Pfäffikon; Abonnement; Kläger; Entscheid; Gestützt; Parteiwechsel; Beschwerdegegners; Tatsächlich; Betreibung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO120114 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Rechtsbeistandes; Kanton; Obergericht; Berücksichtigen; Zeitpunkt; Einkommen; Person; Bestellung; Verfahren; Hauptsache; Forderungsklage; Reichen; Kantons; Friedensrichteramt; Beurteilung; Anspruch; Gericht; Gesuchstellers; Vergleich; Partei; Gerichtliche |
ZH | VB.2003.00117 | Der Beschwerdeführer 2, ein ausländischer Staatsangehöriger, der bereits seit mehreren Jahren in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit dem Beschwerdeführer 1, einem Schweizer, lebte, heiratete 1998 zum Schein eine Schweizerin, um in der Schweiz beim Beschwerdeführer 1 verbleiben zu können. Nach der Scheidung der Scheinehe 1999 wurde dem Beschwerdeführer 1 die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert. Aufgrund seines mit der Eingehung der Scheinehe begangenen Rechtsmissbrauchs könne er sich auch nicht auf die gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit dem Beschwerdeführer 1 berufen, die grundsätzlich unter dem Schutz des Privatlebens gemäss Art. 8 Abs. 1 EMRK bzw. Art. 13 Abs. 1 BV stünde. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Aufenthalt; Recht; Aufenthalts; Scheinehe; Beziehung; Aufenthaltsbewilligung; Schweiz; Vorinstanz; Partner; Rechtsmissbrauch; Anspruch; Beschwerdeführers; Entscheid; Gleichgeschlechtliche; Rechtsmissbrauchs; Partners; Privat; Rechtlichen; Bewilligung; Partnerschaft; Verwaltungsgericht; Privatleben; Erteilung; Schutz; Ausländer |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 73 (6B_572/2020) | Regeste Art. 146 Abs. 1 StGB ; Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden. Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Dass das Täuschungsopfer im konkreten Fall die sexuellen Dienstleistungen erbracht hat, ohne auf Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts zu bestehen, führt nicht zu seiner alleinigen, die Strafbarkeit des Täuschenden ausschliessenden Verantwortung für den erlittenen Schaden (E. 3.3 und 4.2). | Recht; Privatklägerin; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Richt; Leistung; Täuschung; Prostitution; Dienstleistung; Zahlungs; Möge; Vorinstanz; Rechtsprechung; Rechtlich; Hinweis; Person; Opfer; Betrug; Arglist; Leistung; Sitten; Sexuellen; Aufl; Verhalten; Entgelt; Sittenwidrig; Dienstleistungen |
146 III 254 (4A_203/2019) | Regeste Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen: Abgrenzung zwischen einem Teilentscheid ( Art. 91 lit. a BGG ) und einem Zwischenentscheid ( Art. 93 BGG ). Wie ist bei eventualgehäuften Rechtsbegehren der selbständig eröffnete Entscheid über das Hauptbegehren zu qualifizieren? Voraussetzungen, unter denen die im angefochtenen Entscheid bereits behandelten Begehren "unabhängig von den anderen" beurteilt werden können (E. 2 und 2.1). | Teilentscheid; Bundes; Begehren; Bundesgericht; Hauptbegehren; Beurteilt; Entscheid; Urteil; Beurteilte; Eventualbegehren; Beurteilten; Entschieden; Rechtsprechung; Hauptbegehrens; Verfahren; Unabhängig; Bundesgerichts; Abweisung; Voraussetzung; Teilentscheide; Selbständig; Kündigung; Voraussetzungen; Schadenersatz; Gehäuften; Beschwerde; Klage; Objektiv |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2020.14A | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Vorliegende; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht | |
BP.2018.41 | Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO). | Beschwerde; Akten; Akteneinsicht; Beschwerdeführer; Verfahren; Recht; Verfahren; Geheimhaltungsinteressen; Beschwerdegegner; Bundesgericht; Partei; Urteil; Verfahrens; Bundesgerichts; Rubrik; Bundesanwaltschaft; Person; Beschwerdekammer; Verfügung; Rubriken; Beschwerdeführers; Akteneinsichtsrecht; Angefochtene; Bundesstrafgericht; Informationen; Beschuldigten; Private; Schutzwürdige; Beschuldigte; Verteidigung |
Autor | Kommentar | Jahr |
TURNHERR | Basler Kommentar, ZGB II | 2019 |
Heinrich Honsell | Basler Kommentar zum ZGB | 2018 |