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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 2 ZGB vom 2023

Art. 2 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 2

1 Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflich­ten nach Treu und Glauben zu handeln.

2 Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechts­schutz.

II. Guter Glaube >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 2 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210030Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Klägerin; Beklagte; Verfahren; Parteien; Gemäss; Entschädigung; Rechtsbegehren; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerde; Berufungsklägerin; Dietikon; Gericht; Zürich; Obergericht; Arbeitsgericht; Kosten; Vorinstanz; Entschädigungsfolgen; Urteil; Beklagten; Berufungsbeklagte; Dezember; Mitteilung; Bezahlen; Verpflichten; Zweitinstanzliche
ZHPP210046ForderungBeschwerde; Partei; Service; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Voraus; Vorinstanz; Vorauszahlung; Vertrag; Parteien; Rechts; Vorauszahlungspflicht; Rechnung; Verfahren; Vertrags; Stellt; Wartung; Konsens; Vertrauensprinzip; Pfäffikon; Abonnement; Kläger; Entscheid; Gestützt; Parteiwechsel; Beschwerdegegners; Tatsächlich; Betreibung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO120114Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Rechtsbeistandes; Kanton; Obergericht; Berücksichtigen; Zeitpunkt; Einkommen; Person; Bestellung; Verfahren; Hauptsache; Forderungsklage; Reichen; Kantons; Friedensrichteramt; Beurteilung; Anspruch; Gericht; Gesuchstellers; Vergleich; Partei; Gerichtliche
ZHVB.2003.00117Der Beschwerdeführer 2, ein ausländischer Staatsangehöriger, der bereits seit mehreren Jahren in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit dem Beschwerdeführer 1, einem Schweizer, lebte, heiratete 1998 zum Schein eine Schweizerin, um in der Schweiz beim Beschwerdeführer 1 verbleiben zu können. Nach der Scheidung der Scheinehe 1999 wurde dem Beschwerdeführer 1 die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert. Aufgrund seines mit der Eingehung der Scheinehe begangenen Rechtsmissbrauchs könne er sich auch nicht auf die gleichgeschlechtliche Partnerschaft mit dem Beschwerdeführer 1 berufen, die grundsätzlich unter dem Schutz des Privatlebens gemäss Art. 8 Abs. 1 EMRK bzw. Art. 13 Abs. 1 BV stünde.Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Aufenthalt; Recht; Aufenthalts; Scheinehe; Beziehung; Aufenthaltsbewilligung; Schweiz; Vorinstanz; Partner; Rechtsmissbrauch; Anspruch; Beschwerdeführers; Entscheid; Gleichgeschlechtliche; Rechtsmissbrauchs; Partners; Privat; Rechtlichen; Bewilligung; Partnerschaft; Verwaltungsgericht; Privatleben; Erteilung; Schutz; Ausländer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 73 (6B_572/2020)
Regeste
Art. 146 Abs. 1 StGB ; Betrug; Entgelt für sexuelle Dienstleistungen; Täuschung über die Zahlungsbereitschaft; Arglist; Vermögensschaden. Die Vorspiegelung der Zahlungsbereitschaft ist als Täuschung über innere Tatsachen grundsätzlich arglistig. Dass das Täuschungsopfer im konkreten Fall die sexuellen Dienstleistungen erbracht hat, ohne auf Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts zu bestehen, führt nicht zu seiner alleinigen, die Strafbarkeit des Täuschenden ausschliessenden Verantwortung für den erlittenen Schaden (E. 3.3 und 4.2).
Recht; Privatklägerin; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Richt; Leistung; Täuschung; Prostitution; Dienstleistung; Zahlungs; Möge; Vorinstanz; Rechtsprechung; Rechtlich; Hinweis; Person; Opfer; Betrug; Arglist; Leistung; Sitten; Sexuellen; Aufl; Verhalten; Entgelt; Sittenwidrig; Dienstleistungen
146 III 254 (4A_203/2019)
Regeste
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen: Abgrenzung zwischen einem Teilentscheid ( Art. 91 lit. a BGG ) und einem Zwischenentscheid ( Art. 93 BGG ). Wie ist bei eventualgehäuften Rechtsbegehren der selbständig eröffnete Entscheid über das Hauptbegehren zu qualifizieren? Voraussetzungen, unter denen die im angefochtenen Entscheid bereits behandelten Begehren "unabhängig von den anderen" beurteilt werden können (E. 2 und 2.1).
Teilentscheid; Bundes; Begehren; Bundesgericht; Hauptbegehren; Beurteilt; Entscheid; Urteil; Beurteilte; Eventualbegehren; Beurteilten; Entschieden; Rechtsprechung; Hauptbegehrens; Verfahren; Unabhängig; Bundesgerichts; Abweisung; Voraussetzung; Teilentscheide; Selbständig; Kündigung; Voraussetzungen; Schadenersatz; Gehäuften; Beschwerde; Klage; Objektiv

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.14ASchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Vorliegende; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht
BP.2018.41Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).Beschwerde; Akten; Akteneinsicht; Beschwerdeführer; Verfahren; Recht; Verfahren; Geheimhaltungsinteressen; Beschwerdegegner; Bundesgericht; Partei; Urteil; Verfahrens; Bundesgerichts; Rubrik; Bundesanwaltschaft; Person; Beschwerdekammer; Verfügung; Rubriken; Beschwerdeführers; Akteneinsichtsrecht; Angefochtene; Bundesstrafgericht; Informationen; Beschuldigten; Private; Schutzwürdige; Beschuldigte; Verteidigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
TURNHERRBasler Kommentar, ZGB II2019
Heinrich HonsellBasler Kommentar zum ZGB2018
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