E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur la procédure administrative (PA)

Art. 2 PA de 2022

Art. 2 Loi fédérale sur la procédure administrative (PA) drucken

Art. 2

1 Les art. 12 à 19 et 30 à 33 ne sont pas applicables à la procédure en matière fiscale.

2 Les art. 4 à 6, 10, 34, 35, 37 et 38 sont applicables à la procédure des épreuves dans les examens professionnels, les examens de maî­trise et les autres examens de capacité.

3 En cas d’expropriation, la procédure est régie par la présente loi, pour autant que la loi fédérale du 20 juin 1930 sur l’expropriation12 n’en dispose pas autrement.13

4 La procédure devant le Tribunal administratif fédéral est régie par la présente loi, pour autant que la loi du 17 juin 2005 sur le Tribunal administratif fédéral14 n’en dispose pas autrement.15

12 RS 711

13 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 2 de la LF du 19 juin 2020, en vigueur depuis le 1er janv. 2021 (RO 2020 4085; FF 2018 4817).

14 RS 173.32

15 Introduit par l’annexe ch. 10 de la LF du 17 juin 2005 sur le TAF, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 2197 1069; FF 2001 4000).

2. Inapplicabilité >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 408 (1C_597/2020)
Regeste
Auskunftsgesuch eines Journalisten über ihn betreffende Einträge im Schengener Informationssystem (SIS). Über die Auskunftserteilung entscheidet das Bundesamt für Polizei (fedpol) gemäss Art. 8 und 9 DSG in Verbindung mit Art. 58 SIS-II-Beschluss bzw. Art. 41 SIS-II-Verordnung. Betrifft das Gesuch Ausschreibungen anderer Schengen-Staaten, so ist der ausschreibenden Behörde zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (E. 2). Das fedpol muss jedoch selbst prüfen, ob der Zweck der Personenausschreibung die Auskunftsverweigerung und die damit verbundenen Einschränkungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ( Art. 13 BV ; Art. 8 EMRK ), der Pressefreiheit ( Art. 10 EMRK und Art. 17 BV ) und des Rechtsschutzes rechtfertigt, ohne an die Stellungnahme des ausschreibenden Staates gebunden zu sein (E. 6). Rückweisung an das fedpol, um ergänzende Informationen des ausschreibenden Staates zu Natur, Gegenstand und Dauer der laufenden Untersuchung einzuholen.
Auskunft; Ausschreibende; Staat; Beschluss; Fedpol; SIS-II-Beschluss; Ausschreibenden; Recht; Schengen; Bundes; Untersuchung; Beschwerde; Ausschreibung; Behörde; Daten; Verordnung; Person; Schweiz; Stellungnahme; Staates; Informationen; Beschwerdeführer; Mitgliedstaat; Schutz; Informationssystem; Über; Zweck; Personenausschreibung; Prüfen
143 III 65 (5A_299/2016)Art. 300 Abs. 2 und Art. 422 f. ZGB; Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin. Die Pflicht zur Anhörung der Pflegeeltern beschränkt sich von Gesetzes wegen auf die für das Pflegekind wichtigen Entscheidungen. Keine wichtige Entscheidung für das Pflegekind bedeutet in der Regel der Wechsel der Beistandsperson im Falle von Berufsbeistandschaft (E. 3 und 4). Die Entlassung einer Beistandsperson aus wichtigem Grund beruht auf Ermessen. Sie kann begründet sein, wenn die objektive Beurteilung der Frage, ob und wann ein Pflegekind zu seinen leiblichen Eltern zurückgeführt wird, nicht mehr gewährleistet ist (E. 5 und 6). Beschwer; Entscheid; Beschwerde; Pflegeeltern; Beistand; Beschwerdeführer; Beiständin; Kindes; Entscheidung; Anspruch; Verwaltungsgericht; Beistandsperson; Anhörung; Mutter; Entlassung; Recht; Leiblichen; Urteil; Wichtigen; Pflegekind; Eltern; Entscheidungen; Gehör; Behörde; Rechtliches; Beistandswechsel; Person; Angehört

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2022.32Verfahren; Beschwerde; Akten; Verfahrens; Beschwerdeführer; Bundes; Verfahrensleiter; Verwaltung; Akteneinsicht; Verwaltungsstrafverfahren; Einsicht; Untersuchung; Fedpol; Beschwerdegegner; Beigezogen; Verfahrensleitung; Einsetzung; Beigezogene; Verfahrens; Fedpol; Beigezogenen; Aktenverzeichnis; Geführte; Stellvertreter; Wirtschaftsstrafgericht; Polizei; Bundesamt; Verfügung; Antrag
RR.2021.242Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Schlussverfügung; Frist; Beschwerdekammer; Verfahren; Zustellung; Rechtshilfe; Abholung; Bundesstrafgericht; Angefochtene; Bundesstrafgerichts; Beschwerdefrist; Zustellfiktion; Entscheid; Sendung; Verfahrens; Mitteilung; Angefochtenen; Schweizerischen;Filter; öffnen; Hinzufügen; Wird; Beschwerdegegnerin; Partei; Person
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz