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Code pénal militaire (CPM)

Art. 199 CPM de 2021

Art. 199 Code pénal militaire (CPM) drucken

Art. 199

Der Bundesrat regelt die Strafbefugnisse:

a.
der Chefs der Verwaltungseinheiten des VBS;
b.
der Kommandanten von Formationen, die andere Bezeichnungen tragen als die in den Artikeln 197 und 198 erwähnten For­mationen;
c.
im Führungsstab der Armee;
d.
in der Reserve;
e.
in Rekruten- und Kaderschulen sowie in Lehrgängen;
f.
in Lehrverbänden, im Friedensförderungsdienst, in Berufs­formationen sowie bei Berufs- und Zeitmilitär.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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