E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 198 ZPO vom 2023

Art. 198 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 198

Ausnahmen

Das Schlichtungsverfahren entfällt:

a.
im summarischen Verfahren;
abis.71
bei Klagen wegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen nach Arti­kel 28b ZGB72 oder betreffend eine elektronische Über­wachung nach Artikel 28c ZGB;
b.
bei Klagen über den Personenstand;
bbis.73
bei Klagen über den Unterhalt des Kindes und weitere Kinderbelange, wenn vor der Klage ein Elternteil die Kindesschutzbehörde angerufen hat (Art. 298b und 298d ZGB74);
c.
im Scheidungsverfahren;
d.75
im Verfahren zur Auflösung und zur Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft;
e.
bei folgenden Klagen aus dem SchKG76:
1.
Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG),
2.
Feststellungsklage (Art. 85a SchKG),
3.
Widerspruchsklage (Art. 106–109 SchKG),
4.
Anschlussklage (Art. 111 SchKG),
5.
Aussonderungs- und Admassierungsklage (Art. 242 SchKG),
6.
Kollokationsklage (Art. 148 und 250 SchKG),
7.
Klage auf Feststellung neuen Vermögens (Art. 265a SchKG),
8.
Klage auf Rückschaffung von Retentionsgegenständen (Art. 284 SchKG);
f.
bei Streitigkeiten, für die nach den Artikeln 5 und 6 dieses Gesetzes eine ein­zige kantonale Instanz zuständig ist;
g.
bei der Hauptintervention, der Widerklage und der Streitverkündungsklage;
h.
wenn das Gericht Frist für eine Klage gesetzt hat.

71 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 14. Dez. 2018 über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2019 2273; BBl 2017 7307).

72 SR 210

73 Eingefügt durch Anhang Ziff. 2 des BG vom 20. März 2015 (Kindesunterhalt), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 4299; BBl 2014 529).

74 SR 210

75 Fassung gemäss Ziff. II des BG vom 25. Sept. 2015 (Gewerbsmässige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 3643; BBl 2014 8669).

76 SR 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 198 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220040ForderungBerufung; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Schlichtungsverfahren; Klage; Beklagten; Parteientschädigung; Berufungsverfahren; Beschwerde; Bundesgericht; Entscheidgebühr; Vorinstanzliche; Bezirksgericht; Klägers; Erhob; Gerichtliche; Verfahren; Erstinstanzliche; Vorinstanzlichen; Erwägungen; Berufungskläger; Beschluss; Zeigen; Akten; Zuzusprechen; Umtriebe; Oberrichter; Resp; Gerichtlichen
ZHNP210013Eintragung eines Pfandrechts und ForderungKlägerin; Beklagte; Stockwerkeigentümer; Berufung; Vorinstanz; Gemäss; Verfahren; Rechtsbegehren; Verfügung; Berufungs; Persönlich; Geschäft; Beklagten; Zürich; Ziffer; Gesuch; Geschäfts-Nr; Entscheid; Stellt; Persönliche; Erscheinen; Partei; Gericht; Klagebewilligung; Parteien; Mergemeinschaft; Züglich; Verwalter; Schlichtungsverfahren
Dieser Artikel erzielt 42 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV160002Umteilung Prozess betreffend DienstbarkeitBezirk; Bezirks; Bezirksgericht; Friedensrichter; Partei; Umteilung; Klage; Gericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Bezirksgerichts; Parteien; Recht; Anträge; Entscheid; Stellung; Mitglied; Ausstand; Anhängig; Schlichtungsverfahren; Antrag; Stellungnahme; Sinne; Beklagten; Anschein; Zuständig; Aufsichtsbehörde; Ersatzrichter; Rekurs
ZHVO130081Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Gesuch; Rechtspflege; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Gericht; Klage; Unentgeltlichen; Partei; Handelsgericht; Verfahren; Rechtsbeistand; Entscheid; Obergerichtspräsident; Kanton; Bezirksgericht; Bestellung; Vorprozessual; Kantons; Zürich; Zeitpunkt; Jetzigen; Kantonale; Vorprozessualer; Unentgeltlicher; Einreichen; Rechtsbeistandes
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 12 (5A_87/2022)
Regeste
 a Art. 519 ff. und 540 ZGB ; Art. 71 und 206 Abs. 2 ZPO ; Ungültigkeitsklage und Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit; Schlichtungsverfahren. Klagen mehrere Kläger gegen mehrere Beklagte auf Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung oder auf Feststellung der Erbunwürdigkeit einer bestimmten Person, bilden die Prozessparteien aktiv- und passivseitig einfache Streitgenossenschaften (E. 3.1.1.3 und 3.1.1.4). Rechtsfolgen für das Schlichtungsverfahren (E. 3.1.2).
Schlichtungs; Klage; Partei; Klagebewilligung; Parteien; Beschwerde; Schlichtungsverhandlung; Streit; Schlichtungsverfahren; Gültig; Entscheid; Streitgenosse; Beschwerdeführer; Friedensrichter; Streitgenossen; Gericht; Klagte; Urteil; Verhandlung; Zivilprozess; Einfache; Verfahren; Schlichtungsversuch; Schlichtungsverfahrens; Obergericht; Ungültigkeit; Person; Beschwerdegegner
145 III 428 (4A_44/2019)Art. 63 Abs. 1 ZPO; Neueinreichung eines Schlichtungsgesuchs. Die Rückdatierung der Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit nach Art. 63 Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass der Ansprecher die gleiche Rechtsschrift, die er ursprünglich eingegeben hat, fristgerecht im Original bei der von ihm für zuständig gehaltenen Behörde neu einreicht. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der zunächst eingereichten Eingabe um ein bei der sachlich unzuständigen Schlichtungsbehörde eingegebenes Schlichtungsgesuch handelt, jedenfalls wenn dieses den Anforderungen an eine Klageschrift genügte (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.5.3). Zuständig; Gericht; Eingabe; Klage; Unzuständig; Schlichtungsbehörde; Schlichtungsgesuch; Unzuständige; Rechtshängigkeit; Verfahren; Original; Rechtsschrift; Angerufen; Handelsgericht; Beschwerde; Unzuständigen; Ansprecher; Gerichtliche; Klageschrift; Rechtsprechung; Klagende; Entscheid; Kantons; Anforderungen; Reiche; Bundesgericht; Rückdatierung; Zuständigkeit; Urteil

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Egli Kommentar, Zürich, St. Gallen2011
JamesPeterBerner Kommentar-ZPO2007
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz