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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 198 StPO vom 2020

Art. 198 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 198 Zuständigkeit

1 Zwangsmassnahmen können anordnen:

a.
die Staatsanwaltschaft;
b.
die Gerichte, in dringenden Fällen ihre Verfahrensleitung;
c.
die Polizei in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

2 Bund und Kantone können die Befugnis der Polizei, Zwangsmassnahmen anzuordnen und durchzuführen, Polizeiangehörigen mit einem bestimmten Grad oder einer bestimmten Funktion vorbehalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 198 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220196Diebstahl etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Gericht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Berufung; Recht; Vorinstanz; Sinne; Delikt; Landes; Verteidigung; Freiheitsstrafe; Urteil; Landesverweisung; Dossier; Amtlich; Hausdurchsuchung; Amtliche; Busse; Verfahren; Befehl; Zusatzstrafe; Erscheint; Winterthur; Anordnung; Vollzug; Verfahren
SHNr. 51/2001/40 Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 BV; Art. 1 Abs. 2 ZGB; Art. 5 Abs. 1 EDNA-Verordnung; Art. 198, Art. 200, Art. 257 f. und Art. 329 StPO; Art. 23 Abs. 1 POG; § 1, § 2 Abs. 1 lit. e und § 3 lit. a ED-Verordnung. Erstellung eines DNA-Profils durch Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs; Zuständigkeit Gericht; Anordnung; Untersuchung; Recht; Verordnung; Beschwerde; Bundes; Zuständig; Kanton; DNA-Profil; Erkennungsdienstlich; Eingriff; Untersuchungsrichter; Recht; Massnahme; Prozess; Erkennungsdienstliche; Beschwerdeführer; Erstellung; Kantonsgericht; Polizei; Zuständigkeit; Körperliche; Entnahme; DNA-Profils; Kantonsgerichtspräsident; Analyse; Eingriffe; Massnahmen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2016/22Entscheid Art. 141 Abs. 2 und 4 StPO (SR 312.0), Art. 16c lit. a und d SVG (SR 741.01). Die Schweizer Polizeibeamten waren nicht zur Beweiserhebung auf österreichischem Gebiet befugt. Erkenntnisse, die ein Staat eigenmächtig im Ausland ohne Einwilligung des Territorialstaats gesammelt hat, dürfen im inländischen Verfahren nicht verwendet werden. Dies gilt auch im Administrativmassnahmeverfahren, weshalb nicht erwiesen ist, dass der Rekurrent in alkoholisiertem Zustand ein nicht betriebssicheres Fahrzeug lenkte (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 27. September 2018, Rekurrent; Polizei; Fahrzeug; Strassenverkehrs; Rekurs; Verfahren; Schweiz; Mutmassliche; Verfahren; Führerausweis; Österreich; Verfügung; Mutmasslichen; Unfall; Massnahme; Beweise; Staat; Vorinstanz; Zustand; Rekurrenten; Ermittlung; Blutprobe; österreichische; Urteil; Entschädigung; Fähigkeit; Rechtliche; Fahrzeuglenker; Feststellung; Strassenverkehrsamt
BSBES.2017.122 (AG.2017.720)Entnahme einer DNA ProbeBeschwerde; Beschwerdeführerin; DNA-Profil; Delikt; Polizistin; Recht; Delikte; Staatsanwaltschaft; Schuldig; DNA-Profils; Erstellung; Über; Massnahme; Drohung; Probe; Polizei; Appellationsgericht; Beamte; Person; Schweiz; Behörden; Verhältnismässig; Rechtsprechung; Bundesgericht; Anordnung; Aufklärung; Schweizerischen; Künftige; Hunde; Frist
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 88 (6B_614/2019) Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). Beschwerde; Fahrunfähigkeit; Beschwerdeführer; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Recht; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Recht; Betäubungsmittelvortest; Vortest; Anzeichen; Verweigerung; Massnahmen; Hinweise; Fahrzeug; Beschwerdeführers; Angeordnet; Vorinstanz; Bundesgericht; Strassen; Erfüllt; Vereitelung
145 IV 50 (6B_598/2018)Art. 55 Abs. 1 SVG; Zuständigkeit zur Anordnung eines Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV. Die Polizei ist zuständig für die Anordnung eines Drogenschnelltests nach Art. 10 Abs. 2 SKV (E. 3.1-3.5). Urteil; Fahrunfähigkeit; Polizei; Vortest; Strassenverkehr; Beschwerde; Person; Anordnung; Tatverdacht; Massnahme; Hinweis; Feststellung; Vortests; Polizeiliche; Rechtsprechung; Strassenverkehrsgesetz; Drogenschnelltest; Beschwerdeführer; Hinweise; Alkohol; RIEDO; Massnahmen; FAHRNI/HEIMGARTNER; Arzneimittel; Fahrzeug; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Aufl

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5403/2011Post- und FernmeldeüberwachungGericht; Bundes; Beschwerde; Recht; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Zuständigkeit; Verfahren; Überwachung; Wortlaut; Beschwerdeführer; Verfahrens; Fernmeldeverkehr; Bundesverwaltungsgericht; Berufung; Prozessordnung; Verfahren; Fernmeldeüberwachung; Interesse; Gericht; Verfügung; Urteil; Regel; Dienst; Behörde; Zwangsmassnahmen; Gesetzgeber; Anordnung; Fernmeldeverkehrs; Bundesgericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.42Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Bundes; Beschwerde; Edpol; Fedpol; Beschwerdeführer; Polizeilich; Polizeiliche; Polizei; Verfahren; Verfahrens; Person; Recht; Beschwerdeführers; Nichtanhandnahme; Polizeilichen; Bundeskriminalpolizei; Bundesanwaltschaft; Massnahmen; Behörde; Verfahrensakten; Kanton; Waffen; Staatsanwaltschaft; Geheim; Verfahrensakten; Intervention; Gefährdung; Tatbestand; Verfahren; E-Mail
SK.2015.11Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB), Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), in Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 und 2 StGB) und Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB)Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Noten; Gericht; Klage; Banknoten; Entschädigung; Bogen; Verfahren; Umlauf; Person; Tausendernote; Falsche; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Verfahren; Recht; Tausendernoten; Gericht; Fälschung; Anklage; Seriennummer; Amtlich; Hauptverhandlung; Diebstahl
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