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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 198 CPS dal 2022

Art. 198 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 198

Chiunque causa scandalo compiendo un atto sessuale in presenza di una perso­na che non se lo aspettava,

chiunque, mediante vie di fatto o, impudentemente, mediante parole, molesta sessualmente una persona,

è punito, a querela di parte, con la multa.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 198 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE220051EinstellungBeschwerde; Schaft; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Video; Sachverhalt; Einvernahme; Recht; Verfahren; Beweismittel; Sodann; Angeblich; Vorfall; Anklage; Verfahren; Videoaufnahme; Aussage; Beschwerdeführers; Aussagen; Barschaft; Bundesgericht; Lasse; Erwähnte; Einstellung; Tatzeitpunkt; Verfügung; Entschädigung; Beschwerdeschrift; Inkriminierte
ZHUE210269NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführerin; Stadt; Belästigung; Verfahren; Sexuell; Stadtrichteramt; Beschwerdegegner; Worte; Übertretung; Gericht; Sexuellen; Recht; Behörde; Beschwerdeverfahren; Verbale; Tatbestand; Rechtsmittel; Bundesgericht; Obergericht; Grobe; Nichtanhandnahme; Zürich; Verfahren; Sicherheitsleistung; Lichkeit; Kontakt; Entscheid; Werden; Einstellung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140005AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Beschwerdeführer; Aufsichtsbeschwerde; Beschwerdegegner; Recht; Verfahren; Eingabe; Entscheid; Obergericht; Gericht; Verfahren; Urteil; Bezirksgericht; Rechtsmittel; Aufsichtsbehörde; Verwaltungskommission; Reichen; Verfahrens; Begründung; Verfahrens; Bezirksgerichts; Obergerichts; Berufung; Protokoll; Frist; Sinne
LUV 07 374Bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit bleibt für die Anwendung des Rechtsmissbrauchsverbots mangels reeller Handlungsalternativen kein Platz. Hingegen kann die Rechtsmässigkeit des Verfahrens, welches zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führte, vom Gericht überprüft werden. Rechtmässigkeit im vorliegend zu beurteilenden Fall verneint. Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeitsverhältnis; Arbeitsunfähigkeit; Sexuell; Arbeitsverhältnisses; Rechtsmissbrauch; Blick; Verhalten; Verwaltungsgericht; Entscheid; Belästigung; Beendigung; Dauernde; Sexuellen; Beschwerdeführers; Gemeinwesen; Rechtsmissbrauchs; Verfahren; Bezug; Fürsorgepflicht; Behörde; Angestellte; Rechtlich; Dauernder; Fallen; Verhaltensweisen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 263 (6B_8/2011)Art. 198 Abs. 2 StGB; tätliche sexuelle Belästigung. Der Vorgesetzte, der seinem minderjährigen Praktikanten mit der Hand unter dem T-Shirt über den nackten Rücken streicht, erfüllt unter den konkreten Umständen den Tatbestand der sexuellen Belästigung. Berührungen am Oberschenkel im Bereich des Knies über den Kleidern lassen für sich allein noch keine sexuelle Bedeutung erkennen (E. 3). Sexuell; Belästigung; Geschädigte; Beschwerde; Beschwerdeführer; Sexuellen; Rücken; Geschädigten; Berührung; Urteil; Oberschenkel; Berührungen; Vorinstanz; Tatbestand; Nackten; Handlung; Vorfälle; Bezug; T-Shirt; Objektiv; Streichen; Verletzung; Praktikant; Vorfall; Opfer; Sexueller; Verhalten; Minderjährig
118 IV 571. Art. 198 f. StGB; Kuppelei (Gewinnsucht). Der Tatbestand der Kuppelei ist erfüllt, sobald der Täter der Unzucht Vorschub leistet, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen; unerheblich ist, ob dem Streben nach Bereicherung auch tatsächlich ein Erfolg beschieden ist (E. 1b). 2. Art. 199 StGB; gewerbsmässige Kuppelei (Bordell). Ein Bordell ist ein geschäftsmässiger Betrieb, der auf regelmässige Einnahmen ausgerichtet ist und in dem mehrere Dirnen tätig sind, denen der Inhaber Räume und die übrige zur Betreibung der Unzucht nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Sobald ein Bordell oder ein bordellartiger Betrieb gehalten wird, liegt gewerbsmässige Kuppelei vor, selbst wenn kein Gewinn erzielt worden ist (E. 1c). Bordell; Unzucht; Gewinn; Kuppelei; Beschwerde; Frauen; Beschwerdeführerin; -Club; Gewerbsmässige; Gewinnsucht; Betrieb; Eintritt; Verfügung; Dirne; Täter; Vorinstanz; Unzuchtserlös; Clubs; übernommen; Erzielt; Eintrittspreis; Dirnen; Entrichten; Z-Club; Landesverweisung; Recht; Busse; Gewerbsmässiger

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2021.18Bundes; Einsprache; Beschuldigte; Befehl; Bundesanwaltschaft; Akten; Urteil; Beschuldigten; Verfahren; Hinzufügen; Frist; öffnen; Filter; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Schweiz; Urteile; Kammer; Bundesstrafgerichts; Schweizerischen; Bundesgerichts; Befehls; Gültig; Behörde; Beschwerde; Staatsanwalt; Person; Gericht; Schriftlich; Ausland
SK.2019.40Rückzug der Einsprache (Art. 356 Abs. 3 StPO). Abschreibung des Verfahrens.Bundes; Verfahren; Befehl; Verfahrens; Einsprache; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Gericht; Bundesstrafgerichts; Kammer; Verfügung; Einzelrichterin; Beschwerde; Rückzug; Partei; Rechtskraft; Urteil; Befehls; Verfahrenskosten; Daphinoff; Beschwerdekammer;Gerichtsschreiber; Standslosigkeit; Erwächst; Arnold; Parteien
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