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Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Art. 198 LIFD dal 2021

Art. 198 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 198 Spese dei Cantoni

I Cantoni, nella misura in cui sono incaricati dell’esecuzione dell’imposta federale diretta, ne assumono le spese.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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