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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 197 OR de 2022

Art. 197 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 197

1 Le vendeur est tenu de garantir l’acheteur tant en raison des qualités promises qu’en raison des défauts qui, matériellement ou juridique­ment, enlèvent à la chose soit sa valeur, soit son utilité prévue, ou qui les diminuent dans une notable mesure.

2 Il répond de ces défauts, même s’il les ignorait.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 197 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP170035ForderungFahrzeug; Beweis; Zylinderkopf; Berufung; Zylinderkopfdichtung; Reparatur; Panne; Fahrzeuges; Zeuge; Übergabe; Oelkühler; Parteien; Reparaturarbeiten; Klage; Beklagten; Vorinstanz; Zeugen; Widerklage; Mängel; Kühlwasser; Zugesichert; Defekt; Verfahren; Pannen; Bezirksgericht; Defekte; Kaufvertrag; Recht; Klägers
ZHPP180013ForderungBeschwerde; Fahrzeug; Gerecht; Minderwert; Beklagten; Vorinstanz; Unfallfrei; Repariert; Gutachten; Beschwerdeverfahren; Parteien; Fachgerecht; Vorinstanzliche; Unrichtig; Klage; Entscheid; Urteil; Unrichtige; Mangel; Hinwil; Minderung; Parteientschädigung; Kostenvorschuss; Vorinstanzlichen; Bundesgericht; Bezirksgericht; Aufzuerlegen; Fachmännisch; Kaufte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2000 136AGVE 2000 136 S.576 2000 Verwaltungsbehörden 576 [...] 136 Parteientschädigung. - Verkauft die Bauherrschaft im Laufe des...Beschwerde; Teresse; Verfahren; Partei; Leute; Eheleute; Deverfahren; Bauprojekt; Baubewilligung; Grundstück; Verfahren; Baudepartement; Rechtsschutzinteresse; Bauparzelle; Beschwerdeverfahren; Parteientschädigung; Interesse; Gegner; Bauherrschaft; Gentümer; Baugesuch; Schwerdeverfahrens; Tuelles; Beschwerdeführer; Entscheid; Grundeigentümer; Grundstücks; Verkauft
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 383 (4A_543/2018)Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR und Art. 4 Bst. a des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG); Berufung auf Grundlagenirrtum bei Anwendbarkeit des CISG? Das CISG enthält abschliessende Rechtsbehelfe für den Fall der mangelhaften Kaufsache, weshalb - im Gegensatz zur Rechtslage nach innerstaatlichem Recht - die alternative Berufung auf Grundlagenirrtum im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR bei Anwendbarkeit des CISG ausgeschlossen ist (E. 5). Recht; Vertrag; Vertrags; Beschwerde; Übereinkommen; Beschwerdeführerin; SCHLECHTRIEM/; Grundlagenirrtum; Käufer; Irrtum; Berufung; SCHWENZER/; MAGNUS; Regelung; Kaufsache; Interne; SCHROETER; Verkäuferin; Internationale; Gültigkeit; Irrtums; Rechtsprechung; Rechtsbehelfe; Urteil; Bestimmungen; Entscheid; Käuferin; Schlechtriem/Schwenzer
133 III 335 (4C.300/2006)Kaufvertrag; Schadenersatz; Verjährung; Alternativität der Ansprüche aus Sachgewährleistung und allgemeiner vertraglicher Haftung; Art. 97 ff., 197 ff. OR. Aus einem Mangel der Kaufsache kann der Käufer neben Sachgewährleistungs- alternativ auch allgemeine vertragliche Schadenersatzansprüche ableiten. Die Alternativität dieser Ansprüche wird insoweit eingeschränkt, als in beiden Fällen die gewährleistungsrechtliche Regelung der Verjährung und der Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheiten des Käufers zur Anwendung kommt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Käufer; Recht; Recht; Schadenersatz; Verjährung; Mängel; Sachgewährleistung; Ansprüche; Gewährleistung; Verkäufer; Schadenersatzansprüche; Bundesgericht; Haftung; Diss; Vertraglich; Rechtsprechung; Vertrag; Lieferung; Käuferin; Kurze; Klage; Vertragliche; Rüge; Klagte; Verhältnis; Verkäuferin; Praxis; Schweizer

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2010.23Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, PornografieSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Heroin; Fahre; Schweiz; Droge; Bundes; Drogen; Anklage; Aussage; Recht; Transport; Betäubungsmittel; Kosovo; Verfahren; Verfahren; Recht; Person; Verfahrens; Gericht; Telefon; Heroingemisch; Beweis; Anklagepunkt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
GIGERBerner Kommentar, N. zu Art. 197 2001
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