Art. 196 LDIP de 2022
Art. 196
1 Les faits ou actes juridiques qui ont pris naissance et produit tous leurs effets avant l’entrée en vigueur de la présente loi sont régis par l’ancien droit.
2 Les faits ou actes juridiques qui ont pris naissance avant l’entrée en vigueur de la présente loi, mais qui continuent de produire des effets juridiques, sont régis par l’ancien droit pour la période antérieure à cette date. Ils le sont, quant à leurs effets, par le nouveau droit pour la période postérieure.
II. Droit transitoire >1. Compétence >
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 II 177 | Internationales Privatrecht; Übergangsrecht; Gerichtsstandsvereinbarung (Art. 5 Abs. 1 und Art. 196 IPRG). 1. Die Wirkungen einer Gerichtsstandsvereinbarung unterstehen dem neuen Kollisionsrecht, soweit sie nach dem 1. Januar 1989 eingetreten sind (Art. 196 IPRG; E. 3b). 2. Ein nach Art. 5 Abs. 1 IPRG vereinbarter Gerichtsstand ist ausschliesslich, sofern die Vereinbarung keinen Vorbehalt zugunsten eines subsidiären Gerichtsstands enthält (E. 3d und e). | Gericht; Gerichtsstand; Recht; Gerichtsstands; Gerichtsstandsvereinbarung; International; Vereinbarung; Inkrafttreten; Klagte; Prorogation; Abgeschlossen; Ausschliesslich; Bundesgericht; Gültig; Zuständig; Beklagten; Klage; Berufung; Derogation; Vaduz; Schiedsabrede; Internationale; IPR-Gesetz; Vereinbarte; Wende; Sachverhalt; Sachverhalte; Unzuständigkeit |
118 II 514 | Abtretung eines Erbanteils (Art. 635 Abs. 1 ZGB); anwendbares Recht. Grundsätzlich ist für die Gesamtheit des Nachlasses an das Erbstatut anzuknüpfen. Daraus folgt, dass die Erbteilung und damit auch die Abtretung eines Erbanteils sich nach dem Erbstatut zu richten haben. Das gilt auch für die Form des Abtretungsvertrages. Diese bestimmt sich daher nach dem Recht, das die Erbfolge als solche beherrscht, und nicht nach dem Recht des Abschlussortes des Vertrages. | Recht; Abtretung; Erbstatut; Vertrag; Erbanteil; Obergericht; Erbgang; Nachlass; Teilung; Robert; Erbschaft; Eröffnung; Erbanteils; Vertrags; Urteil; Miterben; Deutsche; Verträge; Erben; Wohnsitz; VISCHER; Maria; Berufung; Abschluss; Anzuknüpfen; Anknüpfung; Abtretungsvertrags; Privatrecht; Vorschrift; Anzuwenden |