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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 196 DBG vom 2023

Art. 196 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 196

Abrechnung mit dem Bund

1 Die Kantone liefern 78,8 Prozent der bei ihnen eingegangenen Steuerbeträge, Bussen wegen Steuerhinterziehung oder Verletzung von Verfahrenspflichten sowie Zinsen dem Bund ab.298

1bis Sie gelten den Gemeinden die Auswirkungen der Aufhebung der Artikel 28 Absätze 25299 und 29 Absatz 2 Buchstabe b300 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1990301 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden angemessen ab.302

2 Sie liefern den Bundesanteil an den im Laufe eines Monats bei ihnen eingegange­nen Beträgen bis zum Ende des folgenden Monats ab.

3 Über die an der Quelle erhobene direkte Bundessteuer erstellen sie eine jährliche Ab­rechnung.

298 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 2395 2413; BBl 2018 2527).

299 AS 1991 1256, 1998 669

300 AS 1991 1256, 1995 1449

301 SR 642.14

302 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 2395 2413; BBl 2018 2527).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 196 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGVZ.2005.28Entscheid Art. 128 Abs. 4 BV (SR 101); Art. 80 und 81 SchKG (SR 281.1); Art. 2, Art. 104 Rechtsöffnung; Steuer; Kanton; Beschwerde; Gläubiger; Zahlung; Zahlungsbefehl; Gallen; Bundes; Beschwerdeführer; Bundessteuer; Direkte; Rechtskräftig; Rechtlich; Partei; Richtig; Entscheid; Steuerforderung; Rechtliche; Vorinstanz; Rechtsöffnungstitel; Parteibezeichnung; Verrechnung; Direkten; Gegeben; Tilgung; Kantonale; Schlussrechnung; Führt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6387/2019Direkte BundessteuerBeschwerde; Steuer; Kanton; Beschwerdeführer; Urteil; Beschwerdeführers; Steuerpflicht; Gemeinde; Vorinstanz; Wohnsitz; Gemeinde; Steuerpflichtigen; Kantons; BVGer; Bundessteuer; Zürich; Person; Steuerrechtliche; Recht; Ex-Ehefrau; Bundesverwaltungsgericht; Steuerperiode; Urteile; Aufenthalt; Vorinstanz; Veranlagung; Verfügung; Akten; MwH
A-4939/2018Direkte BundessteuerBeschwerde; Steuer; Kanton; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Luzern; Urteil; Wohnsitz; Kantons; Beweis; Gemeinde; Veranlagung; Person; Steuerrechtliche; Verfügung; Recht; Steuerverwaltung; Über; Steuerpflicht; Steuerperiode; Hörde; Beschwerdeführers; BVGer; Steuerrechtlichen; Vermutung; Angefochten; Bundessteuer; Vorinstanz; Angefochtene; Steuerperioden
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