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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 196 DBG vom 2021

Art. 196 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 196 Abrechnung mit dem Bund

1 Die Kantone liefern 78,8 Prozent der bei ihnen eingegangenen Steuerbeträge, Bussen wegen Steuerhinterziehung oder Verletzung von Verfahrenspflichten sowie Zinsen dem Bund ab.1

1bis Sie gelten den Gemeinden die Auswirkungen der Aufhebung der Artikel 28 Absätze 252 und 29 Absatz 2 Buchstabe b3 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 19904 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden angemessen ab.5

2 Sie liefern den Bundesanteil an den im Laufe eines Monats bei ihnen eingegangenen Beträgen bis zum Ende des folgenden Monats ab.

3 Über die an der Quelle erhobene direkte Bundessteuer erstellen sie eine jährliche Abrechnung.


1 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 2395 2413; BBl 2018 2527).
2 AS 1991 1256, 1998 669
3 AS 1991 1256, 1995 1449
4 SR 642.14
5 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2019 2395 2413; BBl 2018 2527).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 196 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGVZ.2005.28Entscheid Art. 128 Abs. 4 BV (SR 101); Art. 80 und 81 SchKG (SR 281.1); Art. 2, Art. 104 Rechtsöffnung; Steuer; Kanton; Beschwerde; Gläubiger; Zahlung; Zahlungsbefehl; Gallen; Bundes; Beschwerdeführer; Bundessteuer; Direkte; Rechtskräftig; Rechtlich; Partei; Richtig; Entscheid; Steuerforderung; Rechtliche; Vorinstanz; Rechtsöffnungstitel; Parteibezeichnung; Verrechnung; Direkten; Gegeben; Tilgung; Kantonale; Schlussrechnung; Führt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6387/2019Direkte BundessteuerBeschwerde; Steuer; Kanton; Beschwerdeführer; Urteil; Beschwerdeführers; Steuerpflicht; Gemeinde; Vorinstanz; Wohnsitz; Gemeinde; Steuerpflichtigen; Kantons; BVGer; Bundessteuer; Zürich; Person; Steuerrechtliche; Recht; Ex-Ehefrau; Bundesverwaltungsgericht; Steuerperiode; Urteile; Aufenthalt; Vorinstanz; Veranlagung; Verfügung; Akten; MwH
A-4939/2018Direkte BundessteuerBeschwerde; Steuer; Kanton; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Luzern; Urteil; Wohnsitz; Kantons; Beweis; Gemeinde; Veranlagung; Person; Steuerrechtliche; Verfügung; Recht; Steuerverwaltung; Über; Steuerpflicht; Steuerperiode; Hörde; Beschwerdeführers; BVGer; Steuerrechtlichen; Vermutung; Angefochten; Bundessteuer; Vorinstanz; Angefochtene; Steuerperioden
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